02.04.2008

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Studiengebühren in NRW

Die Musterklage einer Paderborner Studentin gegen die vom Land Nordrhein-Westfalen erhobenen Studiengebühren wird nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen.

Münster (dpa) - Die Musterklage einer Paderborner Studentin gegen die vom Land Nordrhein-Westfalen erhobenen Studiengebühren wird nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Das Leipziger Gericht habe einer Nichtzulassungsbeschwerde der Studentin stattgegeben und damit die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster ermöglicht, sagte eine Gerichtssprecherin in Leipzig. Die Münsteraner Richter hatten die Klage der Studentin abgewiesen und zunächst keine Revision zugelassen.

Die Studentin hatte sich auf das im Sozialpakt der Vereinten Nationen verbriefte Recht auf kostenlosen Zugang zu Bildung berufen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte jedoch argumentiert, der Sozialpakt habe nicht den Status eines einklagbaren Rechtsgutes. Er sei vielmehr eine eher unverbindliche Rahmenregelung.

Das bundesweite Aktionsbündnis gegen Studiengebühren begrüßte den Beschluss aus Leipzig. «Diese Entscheidung ist für uns ein großer Erfolg», teilte Bundesgeschäftsführer André Schnepper am Dienstag mit. Wann das Bundesverwaltungsgericht nun abschließend über die Frage der Studiengebühren entscheidet, steht nach Angaben der Sprecherin noch nicht fest. Die Paderborner Studentin hatte stellvertretend für 14 000 Kommilitonen geklagt.

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