03.01.2017

Kein Deal

Die Verhandlungen über eine bundesweite Lizenz für den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen mit dem Verlag Elsevier sind vorerst gescheitert.

Für über 60 deutsche Wissenschaftseinrichtungen, darunter die Universitäten Göttingen, Hannover, Braunschweig, Münster oder Rostock, war der Jahreswechsel besonders spannend: Sie hatten zum Jahresende 2016 ihre Lizenzverträge mit dem niederländischen Wissenschaftsverlag Elsevier gekündigt – in der Hoffnung auf einen bundesweiten Vertrag. Doch der ist nicht wie geplant zum 1. Januar 2017 zustande gekommen. Daraufhin hatte Elsevier angedroht, den Zugriff auf die verlagseigenen Zeitschriften für die betroffenen Wissenschaftseinrichtungen zu sperren. Passiert ist dies bislang offenbar nicht, die Drohung steht aber weiter im Raum.

Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen (Open Access) steht heutzutage zwar auf der Agenda sämtlicher großer Forschungsorganisationen in Deutschland oder auch des BMBF. Aber nach wie vor schließen die Universitäten individuelle Verträge mit den Verlagen über den Zugriff auf Publikationen ab – und zahlen dafür mitunter über 20.000 Euro für eine einzelne Zeitschrift.

Aus diesem Grund hat die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen 2014 das Projekt DEAL ins Leben gerufen, um bundesweite Lizenzverträge für sämtliche elektronischen Zeitschriften großer Wissenschaftsverlage abzuschließen. Ziel dabei ist es, Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder auch Staats- und Regionalbibliotheken finanziell zu entlasten und den Zugang zu wissenschaftlicher Literatur auf breiter Ebene zu verbessern. Für die Umsetzung sind eine Projektgruppe und ein Projektlenkungsausschuss unter Leitung von HRK-Präsident Horst Hippler zuständig.

Nach mehrmonatigen intensiven Verhandlungen hat Elsevier Ende November ein erstes Angebot für die angestrebte bundesweite Lizenz vorgelegt, den die Allianz der Wissenschaftsorganisationen abgelehnt hat, da das Angebot nicht den Prinzipien von Open Access und einer fairen Preisgestaltung entspreche. „Trotz der derzeit bei 40 Prozent liegenden Umsatzrenditen setzt der Verlag weiter auf Preissteigerungen jenseits der bislang bezahlten Lizenzsummen“, kritisiert die Allianz der Wissenschaftsorganisationen. „Es sind die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit ihrer meist unentgeltlichen Arbeit maßgeblich zur Reputation des Verlages beitragen. Dieser Tatsache sollte auch in den Geschäftsbeziehungen Rechnung getragen werden.“ Die Verhandlungen sind bis auf Weiteres unterbrochen, demnächst sollen aber Sondierungsgespräche mit Springer Nature und Wiley beginnen.

Macht Elsevier seine Drohung wahr und kappt für die betroffenen 60 Einrichtungen den Zugriff auf die verlagseigenen Zeitschriften, greift ein von der DEAL-Projektgruppe eingesetztes Notversorgungskonzept: Artikel müssen dann per Fernleihe oder Direktlieferdienst einzeln bestellt werden.

Nicht nur in puncto Open Access sind 2017 wichtige Weichenstellungen zu erwarten, sondern auch beim Urheberrecht: Ende September schlossen die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Kultusministerkonferenz einen Rahmenvertrag über die Intranetnutzung nach Paragraph 52a des Urhebergesetzes. Dieser Vertrag sieht vor, dass Schriften, die Dozenten in einem Semesterapparat ihren Studierenden zugänglich machen, einzeln erfasst und abgerechnet werden. Aufgrund des hohen und unzumutbaren bürokratischen Aufwandes entschlossen sich allerdings die Landesrektorenkonferenzen mehrerer Bundesländer, diesem Vertrag nicht beizutreten.

Kurz vor Weihnachten verständigten sich Kultusministerkonferenz und VG Wort darauf, bis 30. September 2017 bei der bislang üblichen Pauschalvergütung zu bleiben. Eine neu eingesetzte Arbeitsgruppe soll nun bis zu diesem Termin eine praktikable und sachgerechte Lösung für alle Beteiligten entwickeln.

Maike Pfalz

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