25.03.2026

Verboten, unvereinbar, geheim?

Florian Schmaltz: ­Verboten, unvereinbar, geheim?, Vanden­hoeck & Ruprecht Verlag, ­Göttingen 2025, geb., 307 S., 65 Euro, ISBN 9783666303425; E-Book (PDF) Open Access

Florian Schmaltz

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Aus der Arbeit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe ist eine ganze Reihe von Studien zu unterschiedlichen Aspekten der Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) entstanden. Als neunter Band ist nun diese wichtige Untersuchung zur Dual-­use-Problematik und zum Umgang mit militärischer Forschung erschienen.

Diese Themen gehen quer durch alle natur- und technikwissenschaftlichen Disziplinen, sind aber für die MPG zunächst überraschend. Diese fühlt sich (im Unterschied zu ihrer Vorgängerinstitution, der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft) seit ihrer Gründung der Grundlagenforschung verpflichtet und hat explizite Auftragsforschung (anders als die Fraunhofer-Gesellschaft) stets abgelehnt.

An mehreren gut gewählten Beispielen zeigt der auf die Geschichte angewandter, auch militärischer Forschung spezialisierte Wissenschaftshistoriker Florian Schmaltz auf, dass sich in der praktischen Arbeit diverser Max-Planck-Institute dennoch kritische Probleme bei der angestrebten „Selbstregulation von Risikoforschung“ zeigten.

An den Beispielen von Friedens­initiativen gegen atomare Nachrüs­tung, in die im Kontext der Göttinger Erklärung 1957 auch viele führende Physiker der MPG beteiligt waren, sowie an der Kritik an dem 1983 von US-Präsident Ronald Reagan eingesetzten SDI-Programm zeigt Schmaltz auf, wie die Beteiligung von MPG-Wissen­schaftlern an jenen kontroversen Debatten seitens der Chemisch-Physikalisch-Technischen Sektion der MPG unerwünscht war.

Diese waren angehalten, ihre Institutszugehörigkeit bei öffentlichen Stellungnahmen nicht zu erwähnen, „um die MPG politisch neutral erscheinen zu lassen“ (S. 261). Vorschläge zum Aufbau einer partizipativen Forschungs- und Technologiefolgenabschätzung inner­halb der MPG zur Selbstkontrolle möglicher Risiken wurden 1970 zwar auf höchster Ebene diskutiert, aber verworfen, um die Autonomie der Institute und Direktoren nicht zu unterminieren.

Geschichte der MPG

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Für Physiker besonders interessant ist das Beispiel der Beratertätigkeit einiger Wissenschaftler des MPI für Plasmaphysik (IPP). Damit verbunden war der Transfer von Tritium und Geräten zur Reinigung und Anreicherung radioaktiven Tritiums aus Garching nach Pakistan – trotz dessen offensichtlicher Einsetzbarkeit nicht nur für die vorgebliche Reinigung von Arbeitsräumen, sondern auch für den Bau nuklearer Massenvernichtungswaffen. Schon die Injektion weniger Gramm hochangereicherten Tritiums vermag die Sprengwirkung von Atombomben um ein Vielfaches zu steigern.

Zu einem Fall zieht Schmaltz nicht nur Akten des IPP und der MPG-Generalverwaltung, sondern auch der Staatsanwaltschaft Hanau heran. Diese hatte 1990 wegen illegaler Proliferation gegen den Leiter des Tritiumlabors und zwei Leiter externer Technologietransfergesellschaften Anklage erhoben, die dafür zu Haftstrafen verurteilt wurden. Dieses Material zeigt eindrücklich, dass „sich die MPG mit den Problemen militärischer Forschung und der Dual-use-Frage zumeist erst dann beschäftigte, wenn politische Entscheidungen, gesetzliche Regelungen bzw. Kontrollen, parlamentarische Untersuchungsausschüsse oder staatsanwaltlicher Ermittlungsdruck sie dazu zwangen“ (S. 251).

Im Übrigen betrieb die MPG eine „Laissez-faire-Politik“ (S. 258), mit der Institutsleiter mitunter Bauch­landungen erfuhren, wenn sich her­ausstellte, dass sie oder ihre Mitarbeiter Fehleinschätzungen bezüglich der militärischen Anwendbarkeit unter­lagen oder auch bewusst täuschten.

Beispiele wie dieses zeigen, dass „eine trennscharfe Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Gütern … nicht immer möglich“ ist (S. 11). Auch die 2010 vom MPG-­Senat beschlossene und 2017 erweiterte Leitlinie „zum verantwortlichen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken“ ist nach Ansicht von Schmaltz unzureichend, da sie keine Berichtspflichten und Kontrollen vorsehe und nur auf der Ebene informeller Maßnahmen bliebe (S. 252 ff.) Da auch die von diversen Universitäten beschlossenen Zivilklauseln nach der durch den Ukraine-Krieg eingeleiteten „Zeitenwende“ ohnehin unter Beschuss stehen, ist das Thema drängender denn je.

Prof. Dr. Klaus Hentschel, Universität Stuttgart

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