Deutschland und Polen gründen Wissenschaftsstiftung
Deutschland und Polen bauen die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungsinstituten beider Länder aus.
Warschau (dpa) - Deutschland und Polen bauen die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungsinstituten beider Länder aus. Bundesforschungsministerin Annette Schavan und ihre polnische Kollegin Barbara Kudrycka unterzeichneten am Montag in Warschau nach dreijährigen Verhandlungen ein Regierungsabkommen über die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung. Ihr Ziel sei es, Projekte zu fördern, die der Wissenschaft und Völkerverständigung dienten.
Wissenschaftliche Kooperation sei ein «wunderbares Fundament» für weiteren Dialog und Verständigung, sagte Schavan. Sie betonte, dass Deutschland an Polen «sehr interessiert» sei. Kudrycka äußerte die Hoffnung, dass künftig dank der Stiftung mehr deutsche Studenten und Wissenschaftler nach Polen kommen. Zurzeit übersteigt die Zahl der polnischen Studenten in Deutschland um das Vielfache die Zahl der Deutschen an polnischen Hochschulen. Kudrycka bezeichnete das Abkommen als «große Chance» für die polnische Wissenschaft. Es sei eine «einmalige Einrichtung von hoher Bedeutung», so Kudrycka.
Das Stiftungskapital beträgt 55 Millionen Euro. 50 Millionen Euro stellt dabei Deutschland zur Verfügung, den Rest soll Polen in fünf Jahresraten einzahlen. Den Stiftungsvorsitz übernahm die in Polen anerkannte ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth. Aus dem Stiftungsfonds sollen unter anderem Projekte an der Europa- Universität in Frankfurt an der Oder finanziert werden, wo viele Studenten aus Polen eingeschrieben sind.
Im Vorfeld der Unterzeichnung hatte die nationalkonservative Opposition in Polen das Abkommen scharf kritisiert. Polen würde keinen Einfluss auf die Auswahl der Projekte haben, warnten Vertreter der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Vor Journalisten betonte Schavan, die Stiftung bestehe aus zwei gleichberechtigten Partnern. Die Entscheidungen in allen Stiftungsgremien würden «einvernehmlich» getroffen. Im Kuratorium soll Polen zwei von insgesamt acht Plätzen bekommen. Kudrycka betonte, Polen könne bei Unzufriedenheit über ihre Tätigkeit die Stiftung verlassen.
Die deutsche Seite muss jetzt das Stiftungsstatut an den Text des Abkommens anpassen. Erst dann will die polnische Regierung das Abkommen ratifizieren und es in Kraft treten lassen.