17.09.2003

DFG schreibt EURYI Awards für Deutschland aus

Zur Förderung des exzellenten Nachwuchses aus aller Welt werden erstmals die European Young Investigator (EURYI) Awards ausgeschrieben. Antragsschluss ist der 15. Dezember 2003.



Zur Förderung des exzellenten Nachwuchses aus aller Welt werden erstmals die European Young Investigator (EURYI) Awards ausgeschrieben. Ziel der EURYI Awards ist, herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über einen Zeitraum von fünf Jahren in einem der teilnehmenden europäischen Länder effektiv zu fördern. Damit soll der Karriereweg der nächsten Generation führender Forscher unterstützt und zugleich die Attraktivität des europäischen Forschungsraums im internationalen Wettbewerb nachhaltig erhöht werden.

Ein EURYI Award soll einem Nachwuchswissenschaftler die Gelegenheit geben, an einem ausgewiesenen Institut in Europa eine eigene Nachwuchsgruppe aufzubauen und zu leiten. Das neue Exzellenz-Programm, der Idee früher wissenschaftlicher Selbstständigkeit verpflichtet, fußt auf dem "Memorandum of Understanding", das 18 Wissenschaftsorganisationen aus 14 europäischen Ländern im Mai 2003 unterzeichnet haben. Das Programm ist für Wissenschaftler aller Fachdisziplinen offen und richtet sich an Kandidaten in der ganzen Welt.

Bewerber um einen EURYI Award müssen einen herausragenden wissenschaftlichen Werdegang nachweisen. Sie sollen sich durch besondere Forschungsleistungen ausgewiesen haben und das Potenzial erkennen lassen, auf ihrem Fachgebiet international eine führende Rolle spielen zu können. Vor dem Hintergrund des unterschiedlichen Promotionsalters in den einzelnen europäischen Ländern gibt es keine Altersgrenze. Stattdessen wird eine zwei- bis maximal zehnjährige Forschungserfahrung nach der Promotion vorausgesetzt. Besondere Bedeutung kommt darüber hinaus einer qualifizierten Einladung sowie der Zusage des gastgebenden Instituts zu, die Nachwuchsgruppe aufzunehmen.

Das neue Nachwuchsprogramm für Europa wird gemeinsam getragen von den Forschungsförderern und Wissenschaftsorganisationen unter dem Dach von EUROHORCs (European Heads of Research Councils). In der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für das Programm zuständig. An sie können Anträge auf Förderung in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden - in englischer Sprache und bis spätestens 15. Dezember 2003.

Die Begutachtung und Endauswahl, die ausschließlich an Maßstäben der wissenschaftlichen Qualität orientiert ist, geschieht in zwei Schritten: Auf der ersten, nationalen Stufe begutachtet die DFG den Antrag. Kandidaten, die in dieser ersten Stufe erfolgreich waren, werden zu einem Vorstellungsgespräch in einem gemeinsamen Auswahlverfahren der beteiligten europäischen Organisationen eingeladen, für das die European Science Foundation (ESF) in Straßburg verantwortlich ist.

Quelle: DFG

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