Exzellenzinitiative geht in die dritte Runde
Bund und Länder stellen 2,7 Milliarden Euro zur Förderung der Spitzenforschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen zur Verfügung.
Die erfolgreiche Exzellenzinitiative geht in die dritte Runde. Die Gemeinsame Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Wissenschaftsrates informierten am 10. März 2010 die Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern über die wissenschaftlichen Kriterien für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative.
Bereits am 4. Juni 2009 hatten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschlossen, die Exzellenzinitiative bis 2017 fortzusetzen und trotz schwierigster Haushaltssituation um 30% auf insgesamt 2,7 Mrd. € aufzustocken. Bund und Länder wollen mit der Exzellenzinitiative den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Spitzenforschung an deutschen Hochschulen sichtbar machen. In den Graduiertenschulen sollen bestmögliche Betreuung und frühe Selbstständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden. In den Exzellenzclustern steht die Spitzenleistung in der Forschung im Mittelpunkt. Die Gewinner der Zukunftskonzepte müssen sich unter anderem durch Interdisziplinarität, internationale Verflechtung, gezielte Nachwuchsförderung und Spitzenleistungen als Institution auszeichnen. Die Auswirkung auf die Lehre sowie innovative Konzepte in der Lehre werden auch berücksichtigt. Damit stellt die Exzellenzinitiative eine enge Verbindung von Forschung und Lehre her.
"Erstmals werden auch innovative Konzepte zur forschungsorientierten Lehre in der Begutachtung der Zukunftskonzepte berücksichtigt. Daneben werden die allgemeinen Auswirkungen der Zukunftskonzepte auf die Lehre in die Begutachtung einbezogen. Dies zeigt: exzellente Forschung und gute Lehre sind kein Widerspruch. Denn ohne hervorragend ausgebildete Studierende ist exzellente Forschung in Zukunft nicht möglich", betonte die Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF) und Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), Anette Schavan in Berlin. Die Ministerin machte ferner deutlich: "Die vor fünf Jahren gestartete Exzellenzinitiative zeigt bereits große Wirkung und Erfolge. In den europäischen Nachbarländern und den USA genießt sie große Anerkennung für die Auswahl der Projekte nach strikten Kriterien akademischer Exzellenz und ohne politische Einflussnahme."
Mit der Veröffentlichung der neuen Kriterien durch die DFG und den Wissenschaftsrat werden die Hochschulen in Deutschland eingeladen, bis zum 1. September 2010 Skizzen für Neuanträge einzureichen. Nach einer wissenschaftlichen Begutachtung werden voraussichtlich im März 2011 ausgewählte Skizzen für Neuanträge und bereits in den ersten beiden Runden geförderte Projekte zur Einreichung von Vollanträgen aufgefordert. Die endgültige Entscheidung fällt im Sommer 2012.
Universitäten können künftig für die beiden ersten Förderlinien gemeinsame Anträge einreichen, die bei Erfolg jeweils auf die Zukunftskonzepte angerechnet werden können. Darüber hinaus werden die Bandbreite in den Förderlinien erweitert: Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses können von nun an jährlich zwischen 1 bis 2,5 Mio. Euro beantragen. Für Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung an Hochschulen liegt die Bandbreite zwischen 3 bis 8 Mio. Euro jährlich. Für die dritte Förderlinie, den Zukunftskonzepten zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung, sind insgesamt rund 142 Mio. Euro jährlich eingeplant.
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)