06.09.2010

Exzellenzinitiative geht in die nächste Runde

Hochschulen reichen 227 Antragsskizzen ein.

Der nächste Schritt in der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder ist getan: Die Hochschulen in Deutschland haben ihre Bewerbungen für neue Projekte und Einrichtungen in der zweiten Phase des Wettbewerbs zur Förderung der Spitzenforschung eingereicht. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erhielt bis zum Ende der Einreichungsfrist am 1. September insgesamt 227 Antragsskizzen. Davon sind 98 Skizzen für Graduiertenschulen, 107 für Exzellenzcluster und 22 für universitäre Zukunftskonzepte. Die Neubewerbungen wurden von insgesamt 65 Hochschulen aus dem ganzen Bundesgebiet eingereicht. Dabei sind die großen Wissenschaftsgebiete der Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften etwa gleich stark vertreten.

„Die hohe Zahl der Antragsskizzen zeigt uns deutlich, wie groß das Interesse der Hochschulen an der Exzellenzinitiative ist, die das deutsche Wissenschaftssystem nachhaltiger verändert hat als alle anderen Programme der vergangenen Jahrzehnte“, sagte DFG-Präsident Matthias Kleiner nach dem Eingang der letzten Neubewerbungen in der Bonner Geschäftsstelle der DFG. Die nun vorliegenden Skizzen seien zugleich ein Ausweis von Qualität: „Wir haben den Universitäten im Vorfeld klar zu verstehen gegeben, dass ihre Erfolgschancen höher sind, wenn sie schon bei der internen Auswahl ihrer Projekte strengste Kriterien anlegen und nur mit besonders durchdachten Bewerbungen ins Rennen gehen. Diese Botschaft ist angekommen. Die Universitäten haben der Versuchung widerstanden, Quantität vor Qualität zu setzen.“

Die Antragsskizzen werden nun bis zum Januar 2011 begutachtet. Die Federführung liegt dabei für die beiden ersten Förderlinien der Graduiertenschulen und Exzellenzcluster bei der DFG und bei der dritten Förderlinie der universitären Zukunftskonzepte beim Wissenschaftsrat. Die 205 Antragsskizzen für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster werden von der DFG an 20 Gutachtergruppen weitergeleitet. Insgesamt wirken an den Begutachtungen mehr als 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit, die zu einem Großteil aus dem Ausland kommen und neben ihrem fachlichen Renommee auch international vergleichende Expertisen einbringen.

In der 3. Förderlinie „Zukunftskonzepte“ haben 22 Universitäten eine Antragsskizze beim Wissenschaftsrat vorgelegt. Antragsberechtigt wären grundsätzlich 84 staatliche und 22 nicht-staatliche Universitäten. In der ersten Programmphase hatten sich 32 Universitäten um ein Zukunftskonzept beworben, manche in beiden Runden. Zusammen mit den neun bereits geförderten Universitäten, bei denen mit einem Fortsetzungsantrag zu rechnen ist, sind diesmal also 31 Universitäten in der 3. Förderlinie am Wettbewerb beteiligt. Es handelt sich ausschließlich um staatliche Universitäten, viele von ihnen sind schon vor fünf oder vier Jahren angetreten und rechnen sich erneut Chancen aus.

Auf der Grundlage der Begutachtungen wird die Gemeinsame Kommission von DFG und Wissenschaftsrat Anfang März 2011 entscheiden, welche Bewerbungen um neue Projekte in die Endrunde des Wettbewerbs kommen und sich dort mit den bereits in der ersten Phase der Exzellenzinitiative geförderten Einrichtungen messen können. „Wir rechnen damit, dass alle 85 bisherigen Exzellenzeinrichtungen weiter gefördert werden wollen und sich deshalb auch an der zweiten Phase beteiligen werden“, blickte DFG-Präsident Kleiner voraus. „Das wird ein spannender und harter Wettbewerb zwischen bereits geförderten und neuen Ideen und Projekten.“

Die in der Vorauswahl erfolgreichen Neubewerbungen und die bereits geförderten Einrichtungen sollen bis zum 1. September 2011 ihre vollständig ausgearbeiteten Förderanträge einreichen. Diese werden dann bis zum Februar 2012 von wiederum international besetzten Gutachtergruppen begutachtet.

Die endgültigen Entscheidungen fallen Mitte 2012 zunächst in der Gemeinsamen Kommission von DFG und Wissenschaftsrat und schließlich im Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative, in dem neben den Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder sitzen. Der Bewilligungsausschuss soll am 15. Juni 2012 bestimmen, welche Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte von November 2012 an fünf Jahre lang gefördert werden.

Für diese zweite Phase der Exzellenzinitiative stehen insgesamt 2,724 Milliarden Euro (einschließlich Programmpauschalen, Überbrückungs- und Auslauffinanzierungen) zur Verfügung. Im Juni 2009 hatten der Bund und die Länder die Fortsetzung des erfolgreichen Programms zur Förderung der Spitzenforschung an den deutschen Universitäten beschlossen, das seit 2006 beziehungsweise 2007 in zwei Runden läuft. Zugleich waren die Mittel für den Wettbewerb von 1,9 Milliarden Euro aus der ersten Phase deutlich aufgestockt worden. Auch in der zweiten Phase des Programms werden 75 Prozent des Geldes vom Bund und 25 Prozent von den jeweiligen Sitzländern der geförderten Einrichtungen bereitgestellt.

In der ersten Phase der Exzellenzinitiative werden insgesamt 85 Einrichtungen an 37 Hochschulen gefördert. Davon sind 39 Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Spitzennachwuchses. In 37 Exzellenzclustern bearbeiten Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und oftmals auch Beteiligte aus der Wirtschaft zukunftsträchtige Forschungsthemen gemeinsam. Neun Universitäten sollen sich schließlich mit ihren Zukunftskonzepten als Ganze zu international führenden Forschungsuniversitäten fortentwickeln.

Gegenüber der ersten Wettbewerbsphase wurden für die zweite Phase flexiblere Fördersummen festgelegt. Graduiertenschulen sollen demnach mit zwischen einer und 2,5 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden, Exzellenzcluster mit zwischen drei und acht Millionen Euro. Bei den universitären Zukunftskonzepten sollen auch verstärkt Elemente der forschungsbezogenen Lehre berücksichtigt werden.

DFG/Wissenschaftsrat

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