Gebühren für Langzeitstudenten in Rheinland-Pfalz
Langzeitstudenten in Rheinland-Pfalz müssen vom Wintersemester 2004/2005 an Studiengebühren zahlen.
Gebühren für Langzeitstudenten in Rheinland-Pfalz
Mainz (dpa) - Langzeitstudenten in Rheinland-Pfalz müssen vom Wintersemester 2004/2005 an Studiengebühren zahlen. Das sieht das am Mittwoch vom Landtag in Mainz beschlossene neue Hochschulgesetz vor. SPD und FDP brachten den Gesetzentwurf von Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) gegen die Stimmen von CDU und Grünen durch.
Die Studenten werden allerdings erst bei Überschreitung der doppelten Regelstudienzeit werden die Studenten zur Kasse gebeten. Über die genaue Höhe der Gebühren muss noch in einer Verordnung entschieden werden. Zurzeit sind bis zu 300 Euro pro Semester geplant.