20.01.2015

Länder sind in der Pflicht!

Sechs Fachgesellschaften, darunter die DPG, appellieren an die Länder, ihr finanzielles Engagement für die Hochschulen zu vergrößern.

Die sechs mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachgesellschaften DGGV (Geologie), DMV (Mathematik), DPG (Physik), GDCh (Chemie), GI (Informatik) und VBIO (Biologie) haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme zur Situation an den deutschen Hochschulen an die zuständigen Ministerien gewandt. Die Fachgesellschaften begrüßen ausdrücklich, dass der Bund sich nach der „überfälligen“ Aufhebung des „Kooperationsverbots“ zwischen Bund und Ländern (Artikel 91b GG) nun dauerhaft an der Hochschulfinanzierung beteiligen darf. Die Folgen der jahrelangen Unterfinanzierung der Hochschulen würden aber durch die Grundgesetzänderung nicht aus der Welt geschafft.

Besorgt zeigen sich die Fachgesellschaften über die Pläne einiger Länder, die in ihren Haushalten freiwerdenden „BAföG-Gelder“ von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr nicht unmittelbar den Hochschulen zugutekommen zu lassen. Dies sei ein „fatales Signal für die künftige Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Hochschulbereich“. Die Hauptverantwortung für die Hochschulen und ihre Finanzierung liege weiterhin bei den Ländern. Daher würden die Fachgesellschaften von den Ländern erwarten, dass diese sich vorbehaltlos zu ihren Hochschulen bekennen und sich als Erste in der Pflicht sehen, für deren zeitgemäße, nachhaltige Finanzierung Sorge zu tragen.

Zudem vermissen die Präsidenten der unterzeichnenden Fachgesellschaften Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung der nach der Grundgesetzänderung möglich gewordenen Kooperation von Bund und Ländern im Hochschulbereich. Bund und Länder stünden nun vor der Herausforderung, gemeinsam mit den Hochschulen und den anderen Wissenschaftseinrichtungen Strategien und Konzepte zu entwickeln, um die Hochschulen sowie das Wissenschaftssystem in Deutschland insgesamt zu stärken. Hierbei seien vor allem folgende Punkte zu bedenken: Kriterien für die dauerhafte Finanzhilfe vom Bund für die Hochschulen, die Kopplung an strukturelle und inhaltliche Zielvorgaben und Beibehaltung der Förderung befristeter Projekte; außerdem die Hochschulautonomie und der hochschulpolitische Gestaltungsanspruch von Bund und Ländern sowie die Zukunft und Finanzierung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und deren Kooperation und Vernetzung mit Hochschulen.

DPG / SJ

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