13.12.2007

Neues Patentrecht tritt in Kraft

Nach jahrelangem Tauziehen tritt das überarbeitete Europäische Patentübereinkommen in Kraft. Patentanmeldungen werden einfacher.

München (dpa) - Patentanmeldungen gehen in Europa jetzt etwas einfacher über die Bühne. Nach jahrelangem Tauziehen tritt am Donnerstag das überarbeitete Europäische Patentübereinkommen in Kraft. «Das neue Übereinkommen ist ein weiterer Meilenstein des staatenübergreifenden Patentrechts in Europa», sagte die Präsidentin des Europäischen Patentamts, Alison Brimelow, in München. Es erleichtere den Zugang zum europaweiten Patentschutz und vereinfache die Verfahren für Anmelder und Patentinhaber. So dürfen zum Beispiel Anmeldungen künftig in einer beliebigen Sprache eingereicht werden. Eine Übersetzung in die deutsche, englische oder französische Sprache muss dann in einer bestimmten Frist nachgeliefert werden. Bisher musste der Antrag kostspielig in zahlreiche Sprachen übersetzt werden.

Die ursprüngliche Fassung des Übereinkommens stammt aus dem Jahr 1973. Im Jahr 1998 beschlossen die Mitgliedsstaaten eine grundlegende Revision. Seither haben die Staaten um die Details gerungen. Mittlerweile sind alle 32 Vertragsstaaten sowie Norwegen und Kroatien, die zum Jahreswechsel hinzukommen, dem Abkommen beigetreten.

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