Rücksicht auf den wissenschaftlichen Nachwuchs nehmen
Der Deutsche Hochschulverband legt einen Maßnahmenkatalog vor, um die Corona-Folgen abzumildern.
Seit Mitte März schränken Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie unser Leben ein: Kindertagesstätten und Schulen wurden geschlossen, die Kontakte stark reduziert. Viele Forschungseinrichtungen arbeiten stark eingeschränkt oder im Schichtbetrieb, das Sommersemester findet größtenteils virtuell statt. Von dieser Situation sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit Kindern besonders betroffen. Aus diesem Grund hat der Deutsche Hochschulverband (DHV) einen Maßnahmenkatalog veröffentlicht, um die Auswirkungen abzumildern, welche die Covid-19-Pandemie auf Forschung und Lehre hat.
„Es geht jetzt vor allem darum, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Qualifikations- und Bewährungsphasen zu entlasten. Uns erreichen zurzeit eine Vielzahl von ernsten Überlastungsanzeigen“, erklärte DHV-Präsident Bernhard Kempen. Aus diesem Grund seien Überbrückungshilfen sehr wichtig. Kempen rief alle Verantwortlichen in der Politik, aber auch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mit Personalverantwortung zur besonderen Rücksichtnahme auf den wissenschaftlichen Nachwuchs auf.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf befristeten Qualifikationsstellen sollten auf Antrag einen Anspruch auf Verlängerung von mindestens sechs Monaten erhalten, wenn sie glaubhaft darlegen könnten, dass Arbeits- und Qualifikationsverzögerungen coronabedingt seien. Müssen sie Betreuungspflichten von Kindern übernehmen, sollten sie ohne weiteren Nachweis einen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihrer befristeten Verträge und ihrer Evaluationsfristen bekommen.
Für (beamtete) Juniorprofessorinnen und -professoren, die sich in der Regel nach drei Jahren einer Zwischenevaluation und nach sechs Jahren einer Endevaluation unterziehen müssten, seien die Länder in der Pflicht, diese Fristen anzupassen. Eine über Folgesemester hinweg verteilte, reduzierte Lehrverpflichtung könne einen konstruktiven Beitrag dazu leisten, coronabedingte Nachteile in der wissenschaftlichen Karriere zu kompensieren.
Kempen forderte alle Bundesländer auf, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um in Prüfungsordnungen bislang vorgeschriebene Prüfungsformate durch andere Formate ersetzen zu können. „Nur mit Rechtssicherheit und Flexibilität für die Prüfungsleistungen und -verfahren kann das Corona-Sommersemester 2020 erfolgreich zu Ende geführt werden“, so der DHV-Präsident weiter. Die Prüferinnen und Prüfer rief Kempen auf, der besonderen Situation des diesjährigen Sommersemesters Rechnung zu tragen. Bei der Prüfungsorganisation seien Augenmaß und Großzügigkeit angezeigt. Selbstverständlich dürfe es aber keine coronabedingten Qualitätsabstriche geben.
Maike Pfalz / DHV
Weitere Infos
- Maßnahmenkatalog des DHV (PDF)
- Der Deutsche Hochschulverband
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