Aktives Engagement für Bologna
HRK-Präsidentin Margret Wintermantel fordert die Länder auf, den Erfahrungen mit der Bologna-Reform Rechnung zu tragen und einige rechtliche Regelungen zu korrigieren.
HRK-Präsidentin Margret Wintermantel fordert die Länder auf, den Erfahrungen mit der Bologna-Reform Rechnung zu tragen und einige rechtliche Regelungen zu korrigieren.
Nach den Sitzungen von Präsidium und Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat HRK-Präsidentin Margret Wintermantel die Länder aufgefordert, den bisherigen Erfahrungen mit der Bologna-Reform Rechnung zu tragen und einige bundesweite und landesspezifische rechtliche Regelungen zu korrigieren. "Es ist an der Zeit", sagte sie heute in Berlin. "Die Hochschulen sind längst in dem Prozess, ihre Bologna-Strategien zu überprüfen und wo nötig Nachsteuerungen vorzunehmen. Allerdings müssen auch die Länder ihren Beitrag hierzu leisten."
Das HRK-Präsidium fasste am Montag in Bonn die Erwartungen der Hochschulen an die Länder in acht Punkten zusammen:
1. Die Länder sollten auf die Leitvorstellung des Bachelors als Regelabschluss und des Masters als Ausnahme verzichten und ausreichend Kapazitäten sowohl für den Bachelor-, als auch für den Masterabschluss bereitstellen, denn die Frage, für wieviele Studierende der Bachelor eine Berufseinmündung bedeutet, ist nach wissenschaftlicher Disziplin und nach der empirisch zu beobachtenden Entwicklung am Arbeitsmarkt zu entscheiden.
2. Die Länder sollten für die Handhabung der Regelung, dass für die Vergabe eines Master-Grades 300 ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System)-Punkte erreicht werden müssen, vor dem Hintergrund andauernder Umsetzungsprobleme in den Hochschulen klare, rechtssichere Rahmenbedingungen schaffen (Anrechnung, Brückenkurse etc.).
3. Die Länder sollten den Begriff der Konsekutivität im Dreiklang "konsekutiv - nicht-konsekutiv - weiterbildend" aufgeben und damit auch die Grenze von maximal 300 Punkten für Bachelor- und fachlich aufbauende Masterstudiengänge fallen lassen, denn diese Regelung fördert die Fiktion des Durchstudierens bis zum konsekutiven Master, erschwert den Hochschulen die Entscheidung für einen achtsemestrigen Bachelor und ist international unüblich und hinderlich.
4. Die Länder sollten darauf verzichten, auf Einzelaspekte der Studiengangsgestaltung Einfluss zu nehmen, insbesondere auf den Umfang der Abschlussarbeiten, auf die besonderen Zugangskriterien zum Master und auf die Option einer Zwischenprüfung.
5. Die Länder sollten systematisch mit den Hochschulen angemessene Verfahren zur Zulassung von Studierenden zum Master vor Abschluss des Bachelors vereinbaren und landesrechtlich absichern (z.B. vorbehaltliche Zulassung, Zulassung mit vorläufiger Note). Die Weiterzahlung des BaföG in dieser Zeit ist sicherzustellen.
6. Die Länder sollten auf landesspezifische Strukturvorgaben zusätzlich zu den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) verzichten, weil sie den Qualitätswettbewerb zwischen den Hochschulen verzerren, das Akkreditierungssystem überlasten, den ländergemeinsamen Strukturvorgaben zum Teil widersprechen (z.B. Dauer des Bachelors, Zugang zum weiterbildenden Master) und das System der Studienangebote intransparent machen.
7. Die Länder sollten eine einheitliche Handhabung der Akkreditierungspflicht und den Ersatz der Genehmigung vereinbaren und den Akkreditierungsrat für seine Aufgabe, die Effektivität des Systems zu überprüfen und es weiterzuentwickeln, stärken.
8. Die Länder müssen den finanziellen Mehrbedarf durch die Bologna-Reform anerkennen und in der Grundfinanzierung finanzieren. Die HRK beziffert ihn im Konsens mit dem Wissenschaftsrat auf 15% der aktuellen Mittel für die Lehre.
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
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KP