23.11.2005

Anscheinend vermögend

Studierende haben keinen Anspruch auf Bafög, wenn sie Vermögen nur zum Schein einem anderen Familienmitglied übereignen.


Anscheinend vermögend

Kassel (dpa) - Studierende haben keinen Anspruch auf Bafög, wenn sie Sparguthaben und Wertpapiere nur zum Schein einem anderen Familienmitglied übereignen. Dies hat das Kasseler Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden. Da in beiden verhandelten Fällen keine schriftliche Vereinbarung existierte, erklärte das Gericht die verlangte Rückzahlung der staatlichen Studienbeihilfe für rechtens. In einem Fall ging es um rund 19 000 Euro, im anderen um knapp 7000 Euro. Die Berufung wurde zugelassen. (AZ.: 5 E 1238/04, 5 E 2631/04)

Eine Studentin hatte im ersten Fall angegeben, sie habe ihre Wertpapiere und Bausparverträge als Sicherheit an ihre Mutter und Großmutter abgetreten, die ihr ein Darlehen von 40 000 Mark für ihr Studium gewährt hätten. Da wegen dieses Darlehens Schulden auf ihr lasten würden, habe sie Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Das Gericht urteilte indes, das Darlehen könne nicht als Verschuldung angesehen werden. Da das Geld erst später zurückgezahlt werden müsste, belaste es die Studentin während des Studiums nicht. Statt eigenes Vermögen als Sicherheit für ein Darlehen einzusetzen, habe sie ihr Geld schlicht zur Finanzierung des Studiums aufbrauchen müssen. In einem zweiten Fall wurde auf den Namen einer Studentin ein Wertpapierdepot geführt, das angeblich der Mutter gehörte. Dafür gab es aber laut Gericht keinerlei Beleg.

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