28.04.2009

Medizinische Diagnose per Kernspin-Tomografie gefährdet

EU-Richtlinie würde Tätigkeiten des medizinischen Personals beschneiden



EU-Richtlinie würde Tätigkeiten des medizinischen Personals beschneiden

Bad Honnef – Künftig könnten weniger Patienten als bisher von den Diagnosemöglichkeiten der Kernspin-Tomografie, die auch Magnetresonanz-Tomografie (MRT) genannt wird, profitieren. Dies befürchtet die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) angesichts einer von der Europäischen Union (EU) geplanten Richtlinie, die bis zum Jahre 2012 in nationales Recht einfließen soll. „In der Konsequenz würden künftig mehr Patienten mit Röntgenstrahlen untersucht“, gibt DPG-Präsident Gerd Litfin zu bedenken. „Die daraus folgende Strahlenbelastung ist gefährlich für die Patienten und völlig unnötig, wenn im konkreten Fall auch die MRT eine medizinische Diagnose ermöglichen würde.“

Die geplante EU-Richtlinie gilt weder für Patienten, noch ist sie konkret auf die MRT zugeschnitten. Vielmehr handelt es sich um eine allgemeine Verordnung für Personen, die in Ausübung ihres Berufs elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind. Dazu zählen neben Hochspannungs- und Mobilfunktechnikern auch Ärzte und medizinisches Personal, die mit der MRT arbeiten. Denn die Funktionsweise der MRT beruht auf elektromagnetischen Feldern.

Diese Bestimmung sieht nun Grenzwerte vor, die im Falle der MRT routinemäßig überschritten werden. Eine dementsprechende Gesetzgebung würde chirurgische Eingriffe mit Einsatz der MRT und andere Untersuchungen, bei denen sich medizinisches Personal in unmittelbarer Nähe des MRT-Gerätes aufhalten, praktisch verbieten.

„Grenzwerte sollten sich grundsätzlich am Forschungsstand orientieren“, fordert DPG-Präsident Litfin. „Für die von der EU geplanten Grenzwerte sehen wir keine wissenschaftliche Basis. Was hier geschieht, ist reine Willkür. Man schätzt, dass seit Anfang der 198oer Jahre weltweit rund 500 Millionen MRT-Untersuchungen durchgeführt wurden. Hinweise auf gesundheitliche Schäden gibt es nicht.“

Litfin betont: „Wird diese EU-Verordnung eingeführt, so geht dies zu Lasten der Patientenversorgung und der medizinischen Forschung. Die MRT wird ständig weiter entwickelt. Die diagnostischen Möglichkeiten sind noch lange nicht ausgeschöpft. Dieses Potential aufgrund bürokratischer Hürden zu verspielen, wäre blanker Irrsinn. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass diese Fehlentwicklung gestoppt wird.“

DPG


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