11.12.2006

Minister warnt vor Studiengebühren-Boykott

Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) warnt die Studenten eindringlich vor einem Boykott der geplanten Studiengebühren.

Stuttgarter

Stuttgart (dpa) - Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) hat die Studenten eindringlich vor einem Boykott der geplanten Studiengebühren gewarnt. «Man sollte nicht mit dem Feuer spielen. Denn die auf einen Boykott zwangsläufig folgende Exmatrikulation kann den Verlust eines Studienplatzes auf Dauer bedeuten», sagte er in einem dpa-Gespräch in Stuttgart.

Die Zahlung der Gebühren von 500 Euro pro Semester auf ein Treuhandkonto schütze nicht vor dem Ausschluss aus der Hochschule. Die Boykotteure enthielten ihrer eigenen Hochschule und ihren Kommilitonen Geld zur Verbesserung der Lehre vor. Die Studiengebühren werden erstmals für das kommende Sommersemester erhoben. Das Land verspricht sich jährlich 180 Millionen Euro Mehreinnahmen aus den Studiengebühren, die ausschließlich der Lehre zu Gute kommen sollen.

Nach Frankenbergs Überzeugung ist das Argument der Landesastenkonferenz (LAK), die Gebühren würden junge Menschen aus ärmeren Familien abschrecken, nicht stichhaltig. «Wir haben die notwendigen Ausnahmen, etwa für Eltern kleiner Kinder, behinderte und besonders begabte Studenten, sowie ein Kreditsystem vorgesehen.»

Die LAK, ein Zusammenschluss der Studentenvertretungen der Hochschulen, hat bereits angekündigt, gegen die Gebühren klagen zu wollen. Sie seien nicht sozialverträglich und somit nicht verfassungsgemäß.

Frankenberg lehnte Gespräche mit «Rechtsbrechern» kategorisch ab: «Da könnten sich ja auch Steuerhinterzieher zusammentun und mit der Polizei darüber verhandeln, ob sie Straferlass bekommen.» Das Gesetz zu den Studiengebühren sei vom Landtag beschlossen worden.

Die Gebührenbescheide werden in den kommenden Tagen bei den Studenten eingehen. Das Geld muss spätestens bis zum 1. März 2007 auf den Konten der Hochschulen eingegangen sein, die Hochschulen können allerdings frühere Zahlungstermine setzen. Für Nicht-Zahler gibt es ein dreistufiges Verfahren: eine Mahnung, eine Androhung der Exmatrikulation und die Exmatrikulation selbst.

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