08.05.2013

Risiko bei Leuchtdioden

LEDs mit blauem oder weißen Licht können nach neuesten Untersuchungen die Netzhaut gefährden.

Wer absichtlich aus kurzer Distanz länger als zehn Sekunden in eine Licht emittierende Diode schaut, die blaues oder weißes Licht aussendet, kann seine Netzhaut gefährden. Schon nach dieser kurzen Zeit kann der Expositionsgrenzwert für die photochemische Netzhautgefährdung überschritten sein. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die 43 LEDs im sichtbaren Spektralbereich auf die photobiologische Sicherheit hin untersucht haben. Die BAuA hat dazu den Bericht „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ veröffentlicht.

Abb.: Eindringtiefen optischer Strahlung in das Auge. (Bild: BAuA)

Aufgrund ihrer Eigenschaften sind LEDs zwischen Lasern und Quellen inkohärenter optischer Strahlung wie Glüh-, Leuchtstoff- und Gasentladungslampen anzusiedeln und werden nach der Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471 bewertet. Die Wissenschaftler der BAuA untersuchten die Besonderheiten der Vorgehensweise nach der Norm und entwickelten ein Verfahren zur Messung der scheinbaren Quellengröße, die nicht mit der tatsächlichen Größe der Lichtquelle übereinstimmt. Ein Kamerasystem und eine Spezialsoftware erleichtern dabei die Berechnungen und vereinfachen den gesamten Beurteilungsprozess. Dieses Verfahren lässt sich auch für andere Quellen inkohärenter optischer Strahlung anwenden. Diese Lichtquellen senden Licht unterschiedlicher Wellenlängen und/oder unterschiedlicher Phasen aus.

Die Lampensicherheitsnorm unterteilt die Quellen inkohärenter optischer Strahlung in vier Risikogruppen: die Freie Gruppe, bei der kein Risiko besteht, und die Risikogruppen 1 bis 3 mit steigendem Gefährdungspotenzial. Die BAuA-Experten fanden heraus, dass die 43 untersuchten LEDs im sichtbaren Spektralbereich maximal die Risikogruppe 2 erreichen. Bei LEDs steht vor allem die photochemische Gefährdung im Vordergrund. Das bedeutet, dass durch das Licht chemische Reaktionen im Auge ausgelöst werden und dadurch das Gewebe geschädigt wird. Thermische Gefährdung, verursacht durch die Erhitzung des Gewebes, spielt bei LEDs eine untergeordnete Rolle.

Rot- und Gelblicht emittierende LEDs stellen hingegen keine Gefährdung dar. Auch bei einem kurzen Blick in Weiß- oder Blaulicht emittierende Dioden werden die Grenzwerte zur photochemischen Gefährdung der Netzhaut nicht erreicht. Diese Grenzwerte können bei Expositionen, die länger als zehn Sekunden dauern, jedoch überschritten werden. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass sich alle Einzelexpositionen einer Arbeitsschicht aufsummieren und so schnell die Grenzwerte erreicht werden können. Dies kann beispielsweise bei Arbeitsplätzen in der LED-Industrie, bei der Installation von Beleuchtungsanlagen oder in der Theater- und Bühnenbeleuchtung vorkommen.

BAuA / CT

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