07.11.2013

Ausnahme für Magnetresonanztomographie

Die neue EU-Arbeitsschutzrichtlinie zu elektromagnetischen Feldern ist in Kraft getreten und erlaubt weiterhin die uneingeschränkte Anwendung der Magnetresonanztomographie.

Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist aus der modernen Medizin nicht mehr wegzudenken. Schätzungen zufolge wurden seit Anfang der Achtzigerjahre weltweit über eine halbe Milliarde MRT-Untersuchungen durchgeführt. Speziell für Untersuchungen von Organen im Bauchraum, dem Gehirngewebe, dem Rückenmark und den Bandscheiben hat sich die Methode bewährt. Bei der Krebs-Diagnose und -Früherkennung bietet die MRT heute die sicherste und zugleich schonendste Methode, da sie ohne ionisierende Strahlung arbeitet.

Allerdings schien die uneingeschränkte Nutzung der MRT-Technologie in den vergangenen Jahren durch die Umsetzung einer EU-Arbeitsschutzrichtlinie zu elektromagnetischen Feldern gefährdet. Diese war nicht konkret auf die MRT zugeschnitten, sondern eine allgemeine Verordnung für Personen, die in Ausübung ihres Berufs elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind. Dazu zählen neben Hochspannungs- und Mobilfunktechnikern auch Ärzte und medizinisches Personal, die mit der MRT arbeiten.

Die Magnetresonanztomographie ist für die moderne Medizin unverzichtbar geworden. (Foto: beerkoff/Fotolia.com)

2009 warnte die DPG daher vor einem Inkrafttreten der EU-Richtlinie, da die geplanten Grenzwerte den Einsatz der MRT beschränken und damit zwangsläufig zu einem häufigeren Einsatz der Röntgendiagnostik führen würden – mit der damit verbundenen Strahlenbelastung der Patienten. „Wird diese EU-Verordnung eingeführt, so geht dies zu Lasten der Patientenversorgung und der medizinischen Forschung. Die MRT wird ständig weiter entwickelt. Die diagnostischen Möglichkeiten sind noch lange nicht ausgeschöpft. Dieses Potenzial aufgrund bürokratischer Hürden zu verspielen, wäre blanker Irrsinn“, warnte der damalige DPG-Präsident Gerd Litfin.

Im Juni 2011 veröffentlichte die EU-Kommission einen neuen Richtlinien-Entwurf, der die Anwendungen der MRT vom Gültigkeitsbereich ausnahm, wobei Sicherheitsmaßnahmen für Ärzte und Assistenten zur Erreichung der Schutzziele bereits in der Richtlinie verankert sind. Diesem Kommissionsentwurf stimmten die europäische medizintechnische Industrie und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) zu, welche zusammen mit anderen Interessengruppen die Diskussion um die „EMF-Richtlinie“ über die vergangenen rund zehn Jahre intensiv begleitet hatten.

Die neue Richtlinie trat am 31. Oktober 2013 in Kraft, 18 Monate später als ursprünglich geplant. Der Europäische Rat hatte die Verschiebung der Richtlinie beschlossen, um der Diskussion des Kommissionvorschlags ausreichend Zeit zu geben. Die Richtlinie bedeutet nun für Krankenhäuser und niedergelassene Radiologen, dass keine unüberwindbaren Anforderungen an die Arbeitssicherheit hinzukommen. Von der Europäischen Kommission wird allerdings eine „Best Practice Guidance“ gefordert, die den Sicherheitsaspekten ergänzend zu den ohnehin gültigen Anforderungen an die Patientensicherheit Rechnung trägt. Diese entsteht in Zusammenarbeit mit den beteiligten Industrieverbänden.

ZVEI / DPG / Alexander Pawlak

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