17.12.2007

Das Bali-Mandat in Auszügen

Bei der Weltklimakonferenz auf Bali wurde ein Mandat für die Verhandlungen zu einem neuen Weltklimaschutzvertrag verabschiedet. Hier die Kernpunkte.

Nusa Dua (dpa) - Bei der Weltklimakonferenz auf Bali wurde ein Mandat für die Verhandlungen zu einem neuen Weltklimaschutzvertrag verabschiedet. Die Kernpunkte aus der Entscheidung in Auszügen:

Die Konferenz der Vertragsparteien (der UN-Klimakonvention)

  • reagiert auf das Ergebnis des 4. Berichts des Weltklimarats, wonach die Erderwärmung eindeutig ist, und eine Verzögerung bei der Minderung der Emissionen ... das Risiko noch stärkerer Folgen des Klimawandels erhöht.

  • erkennt an, dass tiefe Einschnitte in den globalen Emissionen nötig sein werden, um die Ziele der (Klima)-Konvention zu erreichen, und betonen die Dringlichkeit 1), auf den Klimawandel wie in dem 4. Weltklimabericht angegeben zu reagieren.
    Fußnote: 1) Beitrag der Arbeitsgruppe III des 4. Berichts des Weltklimarats, Technische Zusammenfassung, Seite 39 und 90, Kapitel 13, Seite 776 (Anmerkung: dort wird gezeigt, wie sich die Erdtemperaturen entwickeln, wenn der globale Treibhausgasaustoß um bestimmte Beträge steigt oder gesenkt wird. Speziell werden auch mögliche Treibhausgasreduzierungen der Industrieländer bis 2020 und 2050 betrachtet).

  • beschließt einen umfassenden Prozess, um die volle, effektive und nachhaltige Umsetzung der Konvention durch langfristige Kooperationen jetzt, bis 2012 und darüber hinaus zu starten, um zu einem Ergebnis zu kommen und eine Entscheidung bei der 15. Sitzung (Anmerkung: Ende 2009 in Kopenhagen) zu verabschieden, die unter anderem folgende Elemente enthalten soll:

  • bessere nationale und internationale Maßnahmen zur Minderung der klimaschädlichen Emissionen, unter anderem: messbare, berichtspflichtige und nachprüfbare, je nach Land angemessene Emissionsreduzierungen der Industrieländer.

  • je nach Land angemessene Maßnahmen der Entwicklungsländer unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung, unterstützt durch Technologie, Finanzhilfen und Training, auf messbarer, berichtspflichtiger und nachprüfbarer Basis.

(Die Konferenz nennt als weitere Hilfen der Industrieländer für die Entwicklungsländer:)

  • zusätzliche Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel.

  • zusätzliche Maßnahmen zur Entwicklung und zum Transfer von Technologien, um Maßnahmen zur Minderung der Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel zu stützen.

  • zusätzliche Maßnahmen zur Bereitstellung finanzieller Mittel und Investitionen, um die Minderung der Emissionen und die Anpassung und die technische Kooperation zu fördern.

(Die Konferenz)

  • beschließt, dass der Prozess in einer Arbeitsgruppe im Rahmen der Konvention stattfindet, die hiermit geschaffen wird und «Ad Hoc-Arbeitsgruppe für langfristige gemeinsame Maßnahmen unter der Konvention» genannt wird, die ihre Arbeit 2009 beenden soll und ihre Ergebnisse bei der Konferenz der Vertragsparteien bei ihrer 15. Sitzung zur Annahme vorlegen soll (Anmerkung: 15. Sitzung: Ende 2009 in Kopenhagen).

  • beschließt, dass die erste Sitzung sobald wie möglich, aber nicht später als April 2008 stattfinden soll.

  • einigt sich darauf, dass der Prozess sich von den besten vorhandenen wissenschaftlichen Informationen leiten lassen soll.

Weitere Infos:

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