Gerichtlicher Gebührenstopp?
Hessens Studenten wollen die Studiengebühren gerichtlich stoppen lassen.
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Wiesbaden/Darmstadt (dpa) - Nach wochenlangen Protesten auf der Straße gehen Hessens Studenten jetzt gerichtlich gegen die geplanten Studiengebühren vor. Gegen die CDU-Landesregierung sei Strafanzeige beim Hessischen Staatsgerichtshof wegen eines drohenden Verfassungsbruchs erstattet worden, teilte der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der TU Darmstadt am Samstag mit. Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) betonte in einem dpa-Gespräch: «Wir sprechen gerne über Veränderungen. Aber nicht mehr über die Frage des Ja oder Nein.»
Studenten sollen in Hessen vom Herbst 2007 an mindestens 500 Euro Gebühren pro Semester zahlen. Die allein regierende CDU von Ministerpräsident Roland Koch will das entsprechende Gesetz an diesem Dienstag im Landtag in Wiesbaden einbringen. Gegen das Vorhaben gibt es seit zwei Monaten teils gewaltsame Proteste. Zuletzt war es am vergangenen Donnerstag in Frankfurt zu Ausschreitungen gekommen. Dabei hatte es 235 vorläufige Festnahmen gegeben.
Die Studentenvertreter halten den Gesetzentwurf der CDU für verfassungswidrig. Die Landesverfassung (Artikel 59) schreibe vor, dass der Hochschulunterricht unentgeltlich sein müsse. Unterstützung kam vom Grünen-Europaabgeordneten Daniel Cohn-Bendit, der lange in Frankfurt politisch aktiv war. Nach seiner Auffassung ist der Gesetzentwurf «mit heißer Nadel genäht und eigentlich schlampig gemacht».
Wissenschaftsminister Corts kündigte an, dass ein Teil der Studenten von den Gebühren befreit werde. «Wir stellen uns eine Mindestquote von etwa zehn Prozent für Leistungsträger, Hochbegabte und sozial engagierte Studenten vor.» Auch für Studenten aus außereuropäischen Ländern solle es solche Mindestquoten geben. Corts stellte zudem in Aussicht, weiterer Änderungen an dem Entwurf zu prüfen. Als Beispiel nannte er sozialere Regeln für die Rückzahlung der Darlehen, mit denen Studenten die Gebühren finanzieren können. «Eines wird es aber nicht geben: Dass wir das Gesetz nicht einbringen», betonte er.