05.04.2005

Keine Zweckbindung für Gebühren?

Die Zweckbindung von Studiengebühren für die Hochschulausbildung ist nach Ansicht eines Experten rechtlich nicht zwingend.


Keine Zweckbindung für Gebühren?

Berlin/Stuttgart (dpa) - Die Zweckbindung von Studiengebühren für die Hochschulausbildung ist nach Ansicht des Tübinger Finanzwissenschaftlers Prof. Ferdinand Kirchhof rechtlich nicht zwingend. Ein Zugriff der Finanzminister auf die Studiengebühren sei rechtlich nicht zu verhindern, sagt er dem Berliner «Tagesspiegel» (Dienstag).

Die Landesregierungen müssten in den Gebührengesetzen zwar genau begründen, warum sie die Studienbeiträge verlangen, nämlich für die personal- und kostenintensive Hochschulausbildung der Studenten. Aber was die jeweilige Landesregierung dann mit den Gebühreneinnahmen macht, stehe ihr offen. Das verfassungsrechtliche Budgetrecht des Staates stehe grundsätzlich über gesetzlichen Regelungen, wie sie ein Gebührengesetz treffen könne, meinte Kirchhof. Eine strikte Zweckbindung der Studiengebühren, wie alle Wissenschaftsminister sie wollten, sei «politisch richtig, aber rechtlich nicht zwingend».

Kirchhof hat laut Zeitung von Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) den Auftrag erhalten, ein Rechtsgutachten zu erarbeiten. Kirchhofs Gutachten und ein zweites, mit dem der Stuttgarter Gebührenspezialist und Rechtsanwalt Klaus Peter Dolde beauftragt wurde, sollen Grundlage des baden-württembergischen Gesetzentwurfs zur Einführung von Studiengebühren zum Wintersemester 2006/2007 werden.

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