08.08.2008

Studiengebühren trotz Zivildienst

Ein wegen Zivildienstes verzögerter Studienstart erspart betroffenen Studierenden nicht die Studiengebühren - auch wenn sie ohne Zivildienst noch gebührenfrei hätten studieren können.

Ansbach/Nürnberg (dpa) - Ein wegen Zivildienstes verzögerter Studienstart erspart betroffenen Studierenden nicht die Studiengebühren - auch wenn sie ohne Zivildienst noch gebührenfrei hätten studieren können. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Donnerstag die Klage eines Absolventen der Universität Erlangen abgewiesen, teilte Gerichtssprecher Thomas Kranig mit. Das Verwaltungsgericht, das nach eigenen Angaben erstmals über die Rechtmäßigkeit von Studiengebühren zu entscheiden hatte, ließ eine Berufung gegen das Urteil zu (Aktenzeichen: AN 2 K 07.00603).

Dem Verwaltungsgerichtsprozess lag die Klage eines früheren Studenten zugrunde, der wegen seines Zivildienstes für sich eine Vergünstigung bei der Studiengebühr gefordert hatte. Der junge Mann hat seine Klage damit begründet, wegen der Ableistung seines Zivildienstes habe er erst später mit dem Studium beginnen können. Hätte er aber unmittelbar nach dem Abitur mit dem Studium starten können, hätte er es so rechtzeitig abschließen können, dass er nicht mehr zu Studienbeiträgen herangezogen worden wäre. Er fühle sich deshalb im Vergleich zu Studenten, die keinen Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, benachteiligt. Die Studiengebühren waren ein Jahr vor Ende seines Studiums eingeführt worden.

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