28.12.2009

Studienreform: Berlin ist Hauptstadt der Weiterbildung

Ländercheck des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft: Der Anteil berufsbegleitender Masterstudiengänge variiert zwischen 21 % (Berlin) und 3 % (Schleswig-Holstein).

Studienreform: Berlin ist Hauptstadt der Weiterbildung

Ländercheck des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft: Der Anteil berufsbegleitender Masterstudiengänge variiert zwischen 21 % (Berlin) und 3 % (Schleswig-Holstein). Laut Stifterverband behindern starre Akkreditierungsvorgaben den Übergang zwischen Studium und Beruf.

In Deutschland richtet sich erst jeder achte Masterstudiengang an Studierende mit Berufserfahrung. Der Anteil spezieller weiterbildender Masterstudiengänge am gesamten Masterangebot variiert zwischen 21 % und 3 %. Während Berlin sich mit einem Anteil von 21,45 % als Hauptstadt der Weiterbildung präsentiert, gefolgt von Rheinland-Pfalz (19,71 %) und Bayern (18,53 %), gibt es dagegen kaum weiterbildende Masterangebote in Thüringen (3,6 %) und Schleswig-Holstein (2,98 %). Die Zahlen wurden für den aktuellen Ländercheck des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft ermittelt, einem Vergleich der Bundesländer bezüglich der so genannten Bologna-Reform und der Einführung gestufter Studiengänge.

Das Ziel einer stärkeren Berufsfeldorientierung der Hochschulausbildung ist nach Auffassung des Stifterverbandes in dem derzeitigen Angebot an Masterstudiengängen noch nicht ausreichend verankert. So sollte die Reform der Studiengänge mit ihrer Umstellung auf die Bachelor- und Masterabschlüsse die individuellen Bildungs- und Erwerbsbiographien flexibilisieren. "Die Reform sollte es ermöglichen, mit dem Bachelorabschluss in den Beruf einzusteigen und nach einigen Jahren der Berufstätigkeit die eigenen Kenntnisse durch ein Masterstudium berufsbegleitend auszubauen", erklärt Andreas Schlüter, Generalsekretär des Stifterverbandes. Das Modell sei nicht nur aus bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Erwägungen ideal, sondern böte auch für jeden Einzelnen optimale Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, so Schlüter.

Laut Stifterverband behindert die Unterscheidung zwischen "konsekutiven", "nicht-konsekutiven" und "weiterbildenden" Masterstudiengängen mit den damit verbunden Finanzierungsfragen den Ausbau von Studienangeboten für Berufstätige. Während ein direkt nach dem Bachelorabschluss begonnenes Masterstudium zum größten Teil aus Steuermitteln finanziert wird, gilt es nach ein paar Berufsjahren wegen der vermeintlich größeren privaten Erträge als individuelle Fortbildung, für die der Studierende alle Kosten in voller Höhe zu tragen hat. "Diese Differenzierung und die systematische Benachteiligung des weiterbildenden Masters ist kontraproduktiv und willkürlich", sagt Schlüter. Er fordert deshalb die Aufhebung der Akkreditierungsvorgaben für die Unterscheidung zwischen "konsekutiven", "nicht-konsekutiven" und "weiterbildenden" Masterstudiengängen. Der Stifterverband schlägt stattdessen ein individuelles ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System)-Konto von 300 Kreditpunkten für alle Studierenden am Beginn des Erststudiums vor, das an jeder Hochschule und in jedem Lebensstadium - unabhängig von den gegebenenfalls an der Hochschule anfallenden Studienbeiträgen - einlösbar ist.

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

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