23.06.2026

WissZeitVG: DPG bezieht Stellung zum aktuellen Referentenentwurf

Mathe­ma­tisch-natur­wis­sen­schaft­li­che Fach­ge­sell­schaf­ten äußern sich im Rahmen einer BMFTR-Anhö­rung.

Im Rahmen einer Verbändeanhörung des BMFTR hat die DPG zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich“ Stellung genommen. Mit der geplanten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) nimmt das BMFTR ein Projekt wieder auf, das bereits die Vorgängerregierung betrieben, aber nicht mehr zu Ende geführt hatte. Die jetzige Stellungnahme der DPG schließt an ihre Stellungnahme zum damaligen Entwurf (2023, s. Kasten) an.

⇒ DPG-Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf (2026)
DPG-Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf (2026)
Quelle: DPG

Die DPG begrüßt den vom BMFTR vorgelegten Referentenentwurf (26.05.2026) im Grundsatz, sieht jedoch nach wie vor einige problematische Aspekte.

Insbesondere kritisiert sie, dass kürzere Promotionszeiten nicht mehr auf die dann zulässige Maximalbefristungsdauer für Postdoc-Stellen angerechnet werden sollen; dies stelle einen Anreiz dar, Promotionsdauern künstlich zu verlängern.

Dass Doktorand:innen in Zukunft standardmäßig für mindestens drei Jahre angestellt werden sollen, sieht die DPG positiv, plädiert aber für Ausnahmen, wenn in speziellen Fällen für die Erreichung des Qualifizierungsziels kürzere Vertragslaufzeiten sinnvoll sind.

Mehr zum WissZeitVG

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Klaus Mecke und Matthias Zimmermann • 6/2023 • Seite 3

Wissenschaft braucht Verlässlichkeit

Alexander Pawlak • 5/2015 • Seite 8

Perspektive statt Befristung

Die im Entwurf vorgesehene zweijährige Mindestdauer für Erstverträge von Postdocs hält die DPG für doppelt problematisch: Zum einen sind für eine „Wrap-up-Phase“ im direkten Anschluss an eine Doktorarbeit kürzere Vertragslaufzeiten für Postdocs nicht nur üblich, sondern auch sinnvoll. Zum anderen beziehe sich die vorgeschlagene Regelung nur auf Erstverträge und würde Kettenverträge mit kurzen Vertragslaufzeiten in einer fortgeschrittenen Postdoc-Phase nicht verhindern.

Abschließend weist die DPG darauf hin, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz schwerwiegende strukturelle Probleme des Wissenschaftssystems nicht lösen könne. Hierfür seien weitere mutige Reformen unabdingbar, angefangen bei der überfälligen BaFöG-Reform, über eine bessere Austarierung von Grund- und Projektfinanzierung bis hin zu einer Stärkung der Eigenverantwortung von Hochschulen.

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