21.10.2013

Besserer Schutz vor Laserattacken

Workshop bilanziert Stand der Forschung und Schutzmaßnahmen.

Schutz vor Blendung durch Laserstrahlung ist Arbeitsschutz. 2012 wurden in Deutschland rund 460 Laserattacken registriert, Tendenz steigend. Dabei stellt der Missbrauch von Laserpointern durch gezielte Attacken auf Fahrzeuge und Menschen ein großes Problem dar. Angesichts immer leistungsstärkerer Laser ist nicht nur eine Blendung sondern auch eine direkte Schädigung der Augen über immer größere Distanzen möglich. Mittlerweile sind Laserangriffe ein Hauptrisiko für Piloten.

Abb.: Mit grünen Laserpointern werden Piloten beim Landeanflug zunehmend häufig geblendet. (Bild: P. Murphy / Wikipedia)



Beim Workshop „Blendung durch Laserstrahlung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der Mitte September in Dortmund stattfand, bilanzierten rund 60 Fachleute und Betroffene den aktuellen Stand von Forschung und möglichen Schutzmaßnahmen. Die Ergebnisse des BAuA-Projekts „Blendung durch künstliche optische Strahlung unter Dämmerungsbedingungen“ zeigen, dass die Pupillenreaktion keinen ausreichenden Schutz vor Blendung bietet.

Auch die Verordnung künstliche optische Strahlung (OStrV) fordert, dass eine Gefährdungsbeurteilung alle indirekten Auswirkungen der Strahlung berücksichtigen muss. Untersuchungen zur funktionalen Abhängigkeit der Blendung zeigen, dass bereits kurzzeitige Blendung mit geringer Laserleistung Sehstörungen verursacht, die zu Bedienfehlern im Cockpit oder an Maschinen führen können. Damit wird deutlich, dass Blendung eine große Gefährdung darstellen kann.

BAuA / PH

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