09.06.2016

Gute wissenschaftliche Praxis in der Physik

Empfehlungen der Konferenz der Fach­bereiche Physik vor­ge­legt.

In der Doktorarbeit darf man nicht einfach abschreiben – klar! Aber darf man wissen­schaftliche Resultate, die man in einer Doktor- oder Master­arbeit präsentiert, vorab an anderen Orten publi­ziert haben? Was in der einen wissen­schaft­lichen Disziplin verpönt ist, ist in der anderen gang und gäbe. Oben­drein sind die Regeln guter wissen­schaft­licher Praxis auch einer Ent­wicklung unter­worfen: Was früher üblich war, ist heute unter Um­ständen bereits Fehl­ver­halten.

Vor diesem Hintergrund hat die Konferenz der Fach­bereiche Physik zusammen­gefasst, was heute bei wissen­schaft­lichen Quali­fika­tions­arbeiten in der Physik – vom Praktikums­proto­koll bis zur Habili­tations­schrift – als gute wissen­schaft­liche Praxis gilt. Mit ihren Empfeh­lungen knüpft die KFP an ähnliche Papiere an, fokus­siert dabei jedoch auf Besonder­heiten des Fachs Physik.

„Mit diesen Empfehlungen will die KFP allen, die an der Ent­stehung wissen­schaft­licher Arbeiten beteiligt sind, eine Orien­tierung bieten“, betont Gert-Ludwig Ingold, Sprecher der KFP und Vorstands­mit­glied der DPG. „Darüber hinaus wollen wir einen Beitrag zur Diskussion über die Weiter­ent­wicklung wissen­schafts­ethischer Standards leisten.“

In der Konferenz der Fachbereiche Physik sind alle 59 Physik-Fach­bereiche deutscher Univer­sitäten vertreten. Mit der DPG ist die KFP eng verbunden: Traditions­gemäß ist das Vorstands­mit­glied für Bildung und wissen­schaft­lichen Nach­wuchs der DPG Sprecher der KFP und der DPG-Präsident Mit­glied in deren Exekutiv­aus­schuss.

DPG / RK

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