Kritische Fragen zu Studiengebühren
Hessens Verfassungsrichter prüfen seit Mittwoch die Rechtmäßigkeit von Studiengebühren an den Hochschulen des Landes - und stellen dabei kritische Fragen.
Wiesbaden (dpa) - Hessens Verfassungsrichter prüfen seit Mittwoch die Rechtmäßigkeit von Studiengebühren an den Hochschulen des Landes - und stellen dabei kritische Fragen. So wollten bei der Verhandlung in Wiesbaden mehrere Richter wissen, was die flächendeckenden Gebühren von der in der Landesverfassung verankerten Schulgeldfreiheit übriglassen. Geklagt hatten die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen sowie ein Bündnis aus Gewerkschaften und sozialen Initiativen. Sie wollen das von der CDU-Mehrheit beschlossene Gebühren-Gesetz aufheben lassen. Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) gab sich jedoch optimistisch, dass die Regelung bestehen wird. Eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs wird für Sommer erwartet.
Seit Herbst müssen Studenten an den hessischen Hochschulen 500 Euro pro Semester bezahlen. Der Erlös soll die Studienbedingungen verbessern. Studenten können die Gebühren über Darlehen vorfinanzieren. Andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen.
Sowohl die Kläger als auch die Landesregierung berufen sich auf die Landesverfassung. Sie erklärt den Unterricht an staatlichen Schulen für grundsätzlich unentgeltlich, erlaubt aber die Erhebung von Schulgeld, wenn es «die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit» des Schülers oder seiner Sorgeberechtigten erlaubt. Corts sieht diese Bedingung mit dem Darlehensmodell erfüllt. Die Kläger verweisen dagegen auf die hohen Schulden, die ein sozial bedürftiger Student sich aufbürde. Das Gesetz stelle zwar Zahlungs-, aber keine Leistungsfähigkeit her, monierte der Hamburger Jura-Professor Arndt Schmehl am Mittwoch.
Auch Landesanwältin Ute Sacksofsky äußerte Bedenken: «Allgemeine Verpflichtung ist das Gegenteil von Unentgeltlichkeit. Da beißt die Maus keinen Faden ab.» Die Landesanwältin hat sich der Klage angeschlossen, obgleich sie Studiengebühren grundsätzlich für möglich hält. Dies bedürfe dann aber einer Verfassungsänderung.