Mehr Spielraum für Forscher
Die deutsche Forschung bekommt mehr finanziellen Gestaltungsspielraum. Die strengen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes will der Bund lockern.
Berlin (dpa) - Die deutsche Forschung bekommt mehr finanziellen Gestaltungsspielraum. Dazu will der Bund von 2009 an die strengen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes lockern und zugleich von den Forschungsinstituten mehr Eigenverantwortung bei der Ausgabenpolitik einfordern. Dies sieht ein am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossener Fünf-Punkte-Plan vor. Durch flexiblere Besoldungsobergrenzen soll zugleich auch das Anwerben ausländischer Spitzenwissenschaftler erleichtert werden.
Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) sprach von einem «Mentalitätswandel weg von der Verwaltung des Geldes, hin zu mehr Eigenverantwortung». Schavan: «Autonomie bietet mehr Spielräume im internationalen Wettbewerb». Der CDU-Forschungspolitiker Michael Kretschmer sagte, mit der Einrichtung von Gehaltskontingenten könnten die Institute Spitzenforschern attraktive Vergütungen zahlen, die dem internationalen Vergleich Stand halten. Auch das Baurecht für die öffentlich geförderte Forschung wird einfacher. Die einzelnen Maßnahmen sind mit den großen Forschungsorganisationen abgestimmt.
Die SPD begrüßte Schavans Initiative. Sie gehe allerdings nicht weit genug, sagten ihre Forschungspolitiker René Röspel und Jörg Tauss. Nötig seien «echte Globalhaushalte» und Finanzautonomie mit nachlaufender Rechenschaftspflicht. Für die Grünen kritisierte Priska Hinz, dass Schavan weit hinter ihren ursprünglichen Ankündigungen zurückbleibe. «Wissenschaftsfreiheit gibt es nur häppchenweise.»
Entgegen ursprünglichen Überlegungen hat die Bundesregierung darauf verzichtet, ein eigenständiges «Wissenschaftsfreiheitsgesetz» vorzulegen. Schavan will dies zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausschließen. Hintergrund sind rechtliche Probleme. Die großen deutschen Forschungseinrichtungen werden in der Regel von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Nur bei den Großforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft hat der Bund vorrangig das Haushaltsrecht. Diese Institute werden von ihm zu 90 Prozent finanziert. Der Bund appelliert mit seinem Kabinettsbeschluss an die Länder, die neuen Freiheiten für die Forschungseinrichtungen auch im Landesrecht zu verankern.
Betroffen von dem Fünf-Punkte-Plan sind die außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie Fraunhofer Gesellschaft, Max-Planck- Gesellschaft, Helmholtz-Zentren, die Institute der sogenannten Blauen Liste und die Deutsche Forschungsgemeinschaft.