Vereinfachtes Vergaberecht für die Wissenschaft
Aufträge bis in Höhe von 193.000 Euro können ohne förmliche Ausschreibungen an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Höhere Flexibilität für Forschungseinrichtungen: Aufträge bis in Höhe von 193.000 Euro können ohne förmliche Ausschreibungen an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Erleichterungen für Forschungseinrichtungen: Ab diesem Freitag können Aufträge bis in Höhe von 193.000 Euro ohne förmliche Ausschreibungen freihändig im Wettbewerb an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Dies gilt für spezielle Lieferungen und Dienstleistungen im wissenschaftlichen Bereich, wie etwa Messgeräte, Simulatoren und Instrumententräger sowie Fachgutachten und Programmierleistungen für Forschungsrechner. Möglich wurde diese weitere Flexibilisierung durch die Wissenschaftsfreiheitsinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
"Durch die Neuregelung werden die Forschungseinrichtungen weiter darin unterstützt, dass sie die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für die Erreichung ihrer Ziele sinnvoll und wirtschaftlich einsetzen können", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. "Bislang bestehende formale Ausschreibungserfordernisse für Beschaffungen und Dienstleistungen im Wissenschaftsbereich gehören damit der Vergangenheit an." So sind die Einrichtungen nicht mehr an das so genannte Verhandlungsverbot gebunden und können daher im Gespräch mit Anbietern flexibler etwa auf technische Neuerungen reagieren. Auch können die Einrichtungen durch den Wegfall von Ausschreibungsfristen schneller und gezielter als bisher agieren. Die Erleichterungen für die Forschungseinrichtungen stehen im Zusammenhang mit einer umfassenden Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts.
BMBF/KP