01.08.2013

Doktorgrad zu Recht weg

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision von Jan Hendrik Schön gegen die Aberkennung seines Doktortitels zurückgewiesen.

Über zehn Jahre nach dem Fälschungsskandal um den Physiker Jan Hendrik Schön geht die kapitelreiche Geschichte um den Entzug seines Doktortitels zu Ende: Im Jahr 2004 hat die Universität Konstanz dem einstigen „Shooting Star“ den Doktortitel entzogen, wofür das Verwaltungsgericht Freiburg 2010 aber keine ausreichende Rechtslage gesehen hat. Ein Jahr später gab der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim der Universität allerdings Recht, und nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revision von Schön zurückgewiesen. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die Frage, ob es rechtens ist, den Doktorgrad wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nach der Promotion zu entziehen. Das baden-württembergische Landeshochschulgesetz sieht diese Möglichkeit vor, „wenn sich der Inhaber durch sein späteres Verhalten der Führung des Grades als unwürdig erwiesen hat.“

Der Höhenflug des deutschen Physikers, der Anfang der 2000er-Jahre bei den Bell Labs quasi im Wochenrhythmus mit vermeintlich spektakulären Resultaten aus der organischen Festkörperphysik überraschte, kam jäh zum Ende mit der Erkenntnis, dass Schön über Jahre systematisch Daten erfunden und gefälscht hatte. Eine von den Bell Labs eingesetzte Kommission wies im Herbst 2002 im Detail wissenschaftliches Fehlverhalten bei 16 Publikationen in den angesehensten Fachzeitschriften nach. Schön hatte demnach ganze Abbildungen mehrfach in verschiedenen Zusammenhängen verwendet, Messkurven für verschiedene Parameter durch Skalieren generiert oder gleich durch analytisch berechnete Kurven.

Unmittelbar nach der Bestätigung der Fälschungen setzte auch die Universität Konstanz eine Kommission ein, um zu klären, ob Schön bereits in seiner 1998 in Konstanz abgeschlossenen Dissertation und daraus hervorgegangenen Veröffentlichungen gefälscht hatte. Die Kommission kam im Sommer 2003 zu dem Schluss, dass zwar „handwerkliche Fehler“ vorlagen, dass ihm aber keine bewusste Datenmanipulation nachzuweisen war. Dennoch entzog die Universität ein weiteres Jahr später Schön den Doktortitel aufgrund des Fehlverhaltens bei den Bell Labs.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass der Rechtsbegriff des unwürdigen Verhaltens einen Wissenschaftsbezug hat. Danach erweise sich ein Titelinhaber dann als unwürdig zur Führung des verliehenen Doktorgrades, „wenn er den mit der Verleihung begründeten Vertrauensvorschuss im Hinblick auf ein wissenschaftskonformes Arbeiten durch gravierende Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis enttäuscht hat, so dass zum Schutz des wissenschaftlichen Prozesses vor Irreführung eine Korrektur in Form der Entziehung vorgenommen werden muss.“

Stefan Jorda

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