Exzellenz auf Dauer
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat das Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative vorgestellt.
Die Würfel für das Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative sind gefallen: Ende April hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) die neue Bund-Länder-Initiative verabschiedet und die Eckpunkte dafür veröffentlicht. Demnach stellen Bund und Länder künftig jährlich 533 Millionen Euro für die beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten zur Verfügung, und zwar auf unbestimmte Zeit. In die Vereinbarung flossen viele Empfehlungen aus dem Bericht der Expertenkommission ein. Erstmals wird sich der Bund dauerhaft an der Förderung von Hochschulen beteiligen.
Bei der Förderlinie Exzellenzcluster geht es um international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden. Jährlich werden dabei 45 bis 50 Projekte mit insgesamt 385 Millionen Euro gefördert – pro Exzellenzcluster sind drei bis zehn Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Die Laufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre. Zudem haben Universitäten mit Exzellenzcluster die Möglichkeit, eine Pauschale von jährlich einer Million Euro als Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Governance und strategischen Ausrichtung zu beantragen.
Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten dient dazu, Universitäten oder Universitätsverbünde dauerhaft zu stärken und ihre internationale Spitzenstellung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster auszubauen. Für die Förderung von acht bis elf Exzellenzuniversitäten sind jährlich 148 Millionen Euro vorgesehen, pro Universität 10 bis 15 Millionen bzw. pro Universitätsverbund 15 bis 28 Millionen. Diese Förderung setzt mindestens zwei bewilligte Exzellenzcluster an einer Universität bzw. mindestens drei in einem Verbund voraus. Die Exzellenzuniversitäten werden sich alle sieben Jahre einer unabhängigen und externen Evaluation unterziehen müssen.
Die derzeit laufenden Projekte der Exzellenzinitiative, die erst 2012 bewilligt wurden, erhalten ab dem 1. November 2017 eine auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung. Zur Auswahl der Projekte ist wie in den vorangegangenen Ausschreibungen ein wissenschaftsgeleitetes Verfahren mit DFG und Wissenschaftsrat vereinbart.
„Das neue Exzellenzprogramm wird die Spitzenforschung an deutschen Universitäten weiter voranbringen und unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit als Wissenschaftsstandort stärken“, ist Bundesforschungsministerin und GWK-Vorsitzende Johanna Wanka überzeugt. Durch die dauerhafte Förderung von Hochschulen würde das neue Exzellenzprogramm die deutsche Wissenschaftslandschaft nachhaltig prägen.
Die Reaktionen auf das neue Programm waren sehr positiv. So begrüßte DFG-Präsident Peter Strohschneider die Vereinbarung und freute sich über die Entscheidung, die DFG erneut mit der Durchführung des Verfahrens bei den Exzellenzclustern zu betrauen. Dies sei Ausdruck des politischen Vertrauens in die Funktion und Arbeitsweise der DFG. Auch Holger Hanselka, Präsident des Karlsruher Instituts für Technologie, nahm Stellung: „Die heutige GWK-Entscheidung ist ein starkes Signal für die Spitzenforschung in Deutschland“, sagte er. Nur noch eine Hürde muss die GWK-Vereinbarung überwinden: Am 16. Juni werden die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern darüber entscheiden.
Maike Pfalz