Gütesiegel Physik-Diplom
Konferenz der Fachbereiche Physik und DPG möchten international anerkannten Abschlussgrad erhalten.
Die Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) und die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) sprechen sich dafür aus, den deutschen Universitäten die Freiheit zu geben, zum Abschluss des Master-Studiengangs Physik den weltweit anerkannten Grad „Diplom-Physiker/Diplom-Physikerin“ vergeben zu können. Am zweistufigen Studiensystem und an den Reformzielen des Bologna-Prozesses halten KFP und DPG aber ausdrücklich fest.
Die Physik-Studiengänge in Deutschland sind erfolgreich auf das zweigliedrige System der Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt worden, und mit dem Abschluss des zweiten Studienzyklus verlassen die Absolventinnen und Absolventen die Universität mit einer Ausbildung auf international höchstem Niveau. Warum sollte dafür nicht weiterhin der weltweit in Industrie und Wissenschaft geschätzte Abschlussgrad „Diplom-Physiker/Diplom-Physikerin“ verliehen werden? „Keine der Bologna-Erklärungen legt fest, mit welchen akademischen Graden die Studiengänge im gestuften System abzuschließen sind“, erklärt DPG-Präsident Wolfgang Sandner, „vielmehr haben sich die europäischen Bildungsminister gerade erst bei der Konferenz in Budapest und Wien für die Vielfalt der europäischen Hochschulsysteme und -traditionen ausgesprochen.“
DPG und KFP fordern die Kultusministerkonferenz und die zuständigen Landesministerien auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen die Physikfachbereiche die Freiheit erhalten, den Absolventinnen und Absolventen eines Master-Studiengangs Physik das Diplom als Abschlussgrad verleihen zu können.
„Die Option, den Diplom-Grad verleihen zu können, bedeutet keinesfalls die Abkehr von den Zielen der Bologna-Reform und vom zweistufigen Studiensystem, das weiterhin an den Physik-Fachbereichen in Deutschland Physikerinnen und Physiker auf Spitzenniveau ausbildet“, sagt Gerd Ulrich Nienhaus, KFP-Sprecher und im Vorstand der DPG für das Ressort „Bildung und wissenschaftlicher Nachwuchs“ verantwortlich. Auch eine Verunsicherung der Studierenden befürchtet er nicht: „Entscheidend ist, dass die Äquivalenz der Abschlussgrade entsprechend kommuniziert wird – etwa im Diploma Supplement – und dass die Physik-Fachbereiche eine gemeinsame Linie bei der Benennung der Abschlüsse finden.“
Gerettet wird dadurch eine starke Marke, die Physik-Absolventinnen und -Absolventen der deutschen Universitäten seit Jahrzehnten zu im In- und Ausland gefragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft macht. „Dieses Gütesiegel zu verlieren“, betont DPG-Präsident Sandner, „ist ein persönlicher Wettbewerbsnachteil für jede Physikerin und jeden Physiker, die ihr Studium an einem Physikfachbereich in Deutschland abschließen – und ein Standortnachteil für unsere Universitäten im europäischen Hochschulraum.“
DPG und KFP schließen sich mit ihrer Forderung einem Vorstoß des Verbands der führenden Technischen Universitäten, TU9, an. Die TU9 hatten die Gesetzgeber im April aufgefordert, Hochschulen die Autonomie zu geben, den „Dipl.-Ing.“ als akademischen Abschlussgrad eines ingenieurwissenschaftlichen Masterstudiengangs wieder verleihen zu können. Seit langem haben DPG und KFP darauf hingewiesen, dass für den Abschlussgrad „Diplom-Physiker/Diplom-Physikerin“ dieselben Überlegungen zutreffen, die der Initiative der TU9 zu Grunde liegen.
Gemeinsame Pressemitteilung der DPG und KFP