05.02.2007

Keine Bafög-Erhöhung

Die Bundesregierung will ungeachtet der Forderungen von Studenten- und Sozialverbänden das Bafög auch 2007 nicht erhöhen.

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will ungeachtet der Forderungen von Studenten- und Sozialverbänden das Bafög auch 2007 nicht erhöhen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hervor. Die letzte Anhebung der Bafög-Fördersätze wie der Elternfreibeträge erfolgte 2002. Begründet wird das erneute Aussetzen der Bafög-Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten mit dem «Ziel der Haushaltskonsolidierung». Das Bundeskabinett wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am 14. Februar beschließen, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums am Sonntag.

Dagegen hält der Bafög-Beirat der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Preisentwicklung in den vergangenen fünf Jahren eine Anhebung der Bedarfssätze um 10,3 Prozent noch in diesem Jahr für nötig. Die für die Aufnahme in die Förderung entscheidenden Elternfreibeträge müssten um mindestens 8,7 Prozent steigen, heißt es in dem jüngsten Bericht des Expertengremiums. Für einen voll geförderten Studenten würde eine solche Erhöhung 48 Euro im Monat mehr bedeuten, für einen Schüler 36 Euro.

Schavans Bafög-Gesetzentwurf erhält auch Verbesserungen. So sollen Studenten mit Kindern bis zum zehnten Lebensjahr künftig einen Zuschlag zum Bafög in Höhe von 113 Euro pro Monat erhalten. Zum Teil werden damit Nachteile für studentische Mütter kompensiert, die seit Anfang 2007 durch den Fortfall des bisher zwei Jahre lang gewährten Erziehungsgeldes entstanden sind.

Ein Auslandsstudium kann nach dem Gesetzentwurf künftig von Anfang an mit Bafög gefördert werden. Die bisherige Vorschrift, dass zuvor erst zwei Semester an einer deutschen Hochschule studiert werden muss, wird gestrichen. Erleichtert werden auch die Förderbedingungen für ausländische Auszubildende, die bereits langfristig in Deutschland aufenthaltsberechtigt sind. Der neben dem Bafög erlaubte Zuverdienst für Studenten wird auf die für so genannte Mini-Jobs geltende 400-Euro-Grenze angehoben. Eingeschränkt werden soll hingegen die elternunabhängige Förderung für einen Teil der Schüler des zweiten Bildungsweges an Kollegs und Abendschulen. Vor allem in Bayern laufen bereits Berufsschullehrerverbände dagegen Sturm, die dort ein Austrocknen des zweiten Bildungsweges befürchten.

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