08.01.2008

Mehr Befreiungsgründe bei Studiengebühren?

Studenten dürfen nicht allein wegen eines bestimmten Intelligenzquotienten oder eines Stipendiums von den Studiengebühren befreit werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg.

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Karlsruhe (dpa) - Studenten dürfen nicht allein wegen eines bestimmten Intelligenzquotienten oder eines Stipendiums von den Studiengebühren befreit werden. Mit dieser am Montag veröffentlichten und schriftlich begründeten Entscheidung widersprach das Verwaltungsgericht in Freiburg einer Regelung der Freiburger Universität und gab einer Klage von mehreren Studenten statt. Diese hatten argumentiert, auch ein herausragendes Vordiplom oder ein besonders gutes Staatsexamen müssten für die Befreiung von den 500 Euro Gebühren ausreichen.

Bislang hatte die Hochschule nur dann Studenten von den Gebühren befreit, wenn sie ihre überdurchschnittliche Begabung mit einem Stipendium «eines anerkannten Förderwerkes» oder durch die Vorlage eines Intelligenztests mit mindestens 130 Punkten nachweisen konnten. Unter den neun Universitäten im Südwesten machten auch Tübingen und zeitweise Konstanz von dieser Möglichkeit Gebrauch. Nach Auffassung des Gerichtes müssen aber auch besonders gute Leistungen während des Studiums eine Rolle spielen. Es sei rechtswidrig, solche Leistungen nicht in eine Entscheidung über die Befreiung von Gebühren mit einzubeziehen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

In Freiburg konnten sich im Wintersemester rund 650 der insgesamt 20 000 Studenten die Gebühren sparen, davon etwa 150 dank eines IQ- Tests.

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