Mehr Flächen für Windenergie an Land
Flugsicherung verkleinert Anlagenschutzbereiche ihrer Drehfunkfeuer.
Zur besseren Vereinbarkeit von Flugsicherung und Windenergie haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung in den vergangenen Monaten umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das gemeinsame Ziel war es, den störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu sichern und dabei so weit wie möglich energiepolitische Belange zu berücksichtigen, um im Ergebnis mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Aspekte wurden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Forschungsprojekts „Wechselwirkung Windenergieanlagen und Radar/Navigation“, kurz WERAN, entwickelt. Zugleich werden mit den jetzt von der Flugsicherung ergriffenen Maßnahmen wichtige Teil der Eckpunkte vom 5. April 2022 umgesetzt, auf die sich das Bundesverkehrs- und das Bundeswirtschaftsministerium verständigt hatten.
BMWK und BMDV hatten sich im April 2022 darauf verständigt, auf Grundlage der im Projekt WERAN neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Auf Grundlage neuer Kriterien hat die DFS nun die Möglichkeit, die Anlagenschutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der PTB vorgeschlagenen Radius von sieben Kilometer verkleinert werden können. Nur innerhalb dieses Radius müssen bei Bauvorhaben Flugsicherungsaspekte berücksichtigt werden. Diese Neubewertung begannen am 1. August und soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Die schon vorliegenden Ergebnisse erlaubten bereits die Verkleinerung mehrerer Anlagenschutzbereiche und die DFS erwartet, dass in vielen weiteren Fällen die Verkleinerung erfolgen kann und somit eines der Hemmnisse für die Planung von Windenergieanlagen entfällt.
Die mögliche Störung der vom Funkfeuer bereitgestellten Navigationsinformationen durch Windenergieanlagen, der Winkelfehler, wird anhand einer Berechnungsformel ermittelt. DFS und PTB konnten eine neue Formel entwickeln, die präzisere Vorhersagen ermöglicht. Für die robusteren Doppler-Drehfunkfeuer wird eine ebenfalls gemeinsam entwickelte Formel bereits seit 2020 angewendet, seitdem hat sich die Zustimmungsquote auf über neunzig Prozent erhöht. Mit der voraussichtlich ab Ende September 2022 einsatzfähigen neuen CVOR-Berechnungsformel ist auch für Funkfeuer herkömmlicher Bauart eine höhere Zustimmungsquote absehbar.
Durch eine Neubewertung der für die Flächennavigation erforderlichen Leistungsanforderungen einerseits und technische Modifikationen an den Navigationsanlagen andererseits kann ab sofort ein höherer, zum Beispiel durch Windenergieanlagen hervorgerufener Winkelfehler akzeptiert und damit das zur Verfügung stehende Fehlerbudget von heute 1,0 Grad auf – je nach Anlagentyp – 1,5 oder 2,1 Grad teilweise mehr als verdoppelt werden. Das erlaubt den Aufbau zusätzlicher Windenergieanlagen in den Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern.
Im Zuge der Einführung moderner, vermehrt satellitengestützter Navigationsverfahren überprüft die DFS aktuell die rund 2.600 Flugverfahren im gesamten deutschen Luftraum. Die neuen Verfahren ermöglichen vielerorts den Abbau von Funkfeuern. Seit 2002 wurden bereits 17 Anlagen abgebaut; von den heute 51 im Eigentum der DFS befindlichen Anlagen werden bis 2032 voraussichtlich weitere zwanzig Anlagen zurückgebaut. Außerdem wurde durch Unterstützung des BMWK die Umrüstung von acht CVOR in weniger störanfällige DVOR ermöglicht.
PTB / RK
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