09.08.2022 • Energie

Mehr Flächen für Windenergie an Land

Flugsicherung verkleinert Anlagenschutzbereiche ihrer Drehfunkfeuer.

Zur besseren Vereinbarkeit von Flugsicherung und Windenergie haben das Bundes­ministerium für Digitales und Verkehr, das Bundes­aufsichts­amt für Flugsicherung und die Deutsche Flug­sicherung in den vergangenen Monaten umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das gemeinsame Ziel war es, den störungs­freien Betrieb von Flug­sicherungs­anlagen zu sichern und dabei so weit wie möglich energie­politische Belange zu berück­sichtigen, um im Ergebnis mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Aspekte wurden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Rahmen des vom Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Forschungs­projekts „Wechsel­wirkung Windenergie­anlagen und Radar/Navigation“, kurz WERAN, entwickelt. Zugleich werden mit den jetzt von der Flugsicherung ergriffenen Maßnahmen wichtige Teil der Eckpunkte vom 5. April 2022 umgesetzt, auf die sich das Bundes­verkehrs- und das Bundes­wirtschafts­ministerium verständigt hatten.

Abb.: Ein von der PTB mit Mess­technik aus­ge­statteter Okto­kopter erfasst...
Abb.: Ein von der PTB mit Mess­technik aus­ge­statteter Okto­kopter erfasst Mess­daten in ver­schie­denen Höhen und Ent­fer­nungen rund um eine Wind­kraft­anlage. (Bild: PTB)

BMWK und BMDV hatten sich im April 2022 darauf verständigt, auf Grundlage der im Projekt WERAN neu gewonnenen wissen­schaft­lichen Erkenntnisse die Schutz­bereiche von Flug­sicherungs­anlagen zu überprüfen. Auf Grundlage neuer Kriterien hat die DFS nun die Möglichkeit, die Anlagen­schutz­bereiche der Doppler-Dreh­funk­feuer neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der PTB vorge­schlagenen Radius von sieben Kilometer verkleinert werden können. Nur innerhalb dieses Radius müssen bei Bauvorhaben Flug­sicherungs­aspekte berück­sichtigt werden. Diese Neubewertung begannen am 1. August und soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Die schon vorliegenden Ergebnisse erlaubten bereits die Verkleinerung mehrerer Anlagen­schutz­bereiche und die DFS erwartet, dass in vielen weiteren Fällen die Verkleinerung erfolgen kann und somit eines der Hemmnisse für die Planung von Wind­energie­anlagen entfällt.

Die mögliche Störung der vom Funkfeuer bereit­ge­stellten Navigations­informationen durch Windenergie­anlagen, der Winkel­fehler, wird anhand einer Berechnungs­formel ermittelt. DFS und PTB konnten eine neue Formel entwickeln, die präzisere Vorher­sagen ermöglicht. Für die robusteren Doppler-Drehfunk­feuer wird eine ebenfalls gemeinsam entwickelte Formel bereits seit 2020 angewendet, seitdem hat sich die Zustimmungs­quote auf über neunzig Prozent erhöht. Mit der voraus­sicht­lich ab Ende September 2022 einsatz­fähigen neuen CVOR-Berechnungs­formel ist auch für Funkfeuer herkömm­licher Bauart eine höhere Zustimmungs­quote absehbar.

Durch eine Neubewertung der für die Flächen­navigation erforder­lichen Leistungs­anforderungen einerseits und technische Modifi­ka­tionen an den Navigations­anlagen anderer­seits kann ab sofort ein höherer, zum Beispiel durch Windenergie­anlagen hervor­gerufener Winkel­fehler akzeptiert und damit das zur Verfügung stehende Fehler­budget von heute 1,0 Grad auf – je nach Anlagentyp – 1,5 oder 2,1 Grad teilweise mehr als verdoppelt werden. Das erlaubt den Aufbau zusätz­licher Windenergie­anlagen in den Anlagen­schutz­bereichen von Dreh­funk­feuern.

Im Zuge der Einführung moderner, vermehrt satelliten­gestützter Navigations­verfahren überprüft die DFS aktuell die rund 2.600 Flugverfahren im gesamten deutschen Luftraum. Die neuen Verfahren ermöglichen vielerorts den Abbau von Funkfeuern. Seit 2002 wurden bereits 17 Anlagen abgebaut; von den heute 51 im Eigentum der DFS befindlichen Anlagen werden bis 2032 voraus­sichtlich weitere zwanzig Anlagen zurück­gebaut. Außerdem wurde durch Unter­stützung des BMWK die Umrüstung von acht CVOR in weniger stör­anfällige DVOR ermöglicht.

PTB / RK

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