28.09.2010

Schön bleibt Doktor

Das Gericht in Freiburg sieht keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Entzug des Doktorgrades.

Das Gericht in Freiburg sieht keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Entzug des Doktorgrades.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg hat gestern der Klage von Jan Hendrik Schön gegen die Universität Konstanz stattgegeben. Ein Entzug des Doktorgrades wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens könne nach den einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen nicht ausgesprochen werden, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Entzug Doktortitels sei unverhältnismäßig und nicht zulässig, urteilten die Richter (Az.: 1 K 2248/09). Eine solche Maßnahme stelle für den Betroffenen einen schwerwiegenden Eingriff in seine Grundrechte dar. Sie sei nur möglich zum Schutz gewichtiger öffentlicher Interessen. Dies sei hier nicht der Fall. Die Frage, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, haben die Richter aber nicht geprüft.

Der Physiker Jan Hendrik Schön hatte 2004 von der Universität Konstanz die Aufforderung erhalten, seine Promotionsurkunde zurückzugeben, nachdem ihm vorgeworfen worden war, er habe Forschungsdaten gefälscht. Die sog. Beasley-Kommission der Bell Laboratories in den USA, Schöns damaliger Arbeitgeber, hatte dem Physiker bei Veröffentlichungen und einem unveröffentlichten Manuskript in 16 Fällen wissenschaftliches Fehlverhalten nachgewiesen. Ende September 2002 wurde Jan Hendrik Schön darauf von den Bell Laboratories entlassen. Der Promotionsausschuss der Universität Konstanz beschloss im Januar 2004, ihm den Doktorgrad zu entziehen und stützte seine Entscheidung auf den Abschlussbericht der Beasley-Kommission sowie auf die Ergebnisse eines Ausschusses der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Ulrich Rüdiger, der Rektor der Universität Konstanz, begründete die damalige Entscheidung der Hochschule: „Die Datenerhebung im Labor, die Dokumentation der Originaldaten und die Reproduzierbarkeit experimenteller Resultate sind weltweit anerkannte und unabdingbare Prinzipien der exakten Naturwissenschaften. Mit dem Entzug des Doktorgrades möchte die Universität Konstanz auch der fundamentalen Bedeutung dieser Prinzipien gerecht werden."

Schön legte 2004 Widerspruch ein und klagte schließlich 2009 beim Verwaltungsgericht Freiburg. Dem Südkurier sagte er, er habe mehrere Jahre für den Grad gearbeitet. "Ich sehe nicht, warum ich das aufgeben sollte." Mittlerweile ist der Physiker als Prozessingenieur bei einer Firma in Deutschland beschäftigt.

Die Universität Konstanz will nun die Gründe für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts genau prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Eine Berufung schließt sie nicht aus.

U Konstanz/dpa/AH

 AH

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