13.10.2006

Ärger für Produktpiraten

Ein Femtosekunden-Laser markiert metallische Oberflächen fälschungssicher.



Ein Femtosekunden-Laser markiert metallische Oberflächen fälschungssicher.

Laut Deutscher Bundesbank stieg im ersten Halbjahr 2006 allein im deutschen Zahlungsverkehr der Anteil der gefälschten Euro-Münzen gegenüber dem Vorjahr um fast 40 Prozent an. Forschungseinrichtungen und Unternehmen haben nun gemeinsam in dem Projekt Simulan unter Federführung des Laser-Laboratoriums Göttingen untersucht, ob sich Hologramme als fälschungssicheres Merkmal auf Geldmünzen eignen. Dazu erzeugten die Forscher mit Hilfe eines Femtosekunden-Lasers Mikrostrukturen auf Münzen mit Detailgrößen von einigen 100 nm. Das rund einen Quadratmillimeter große Hologramm verursacht unter Lichteinfall ein charakteristisches Beugungsmuster, das sich mit speziellen Lesegeräten überprüfen lässt. Der Laser erlaubt Pulse zwischen 100 fs und 1 ps bei 248 nm Wellenlänge und schädigt das bearbeitete Material nur an der Oberfläche.

Abb.: Auf den ersten Blick sehen die Euro-Münzen mit Hologramm genauso aus wie gewöhnliche. Unter Lichteinfall zeigen sie jedoch ein charakteristisches Beugungsmuster.

Als einziges konkurrierendes Verfahren, um solche komplexen Sicherheitsmerkmale schnell und in großen Stückzahlen auf Metalloberflächen anzubringen, käme das Nanoprägen in Frage. Allerdings nutzt sich der Stempel aufgrund der erforderlichen hohen Drücke relativ rasch ab – Qualitätsschwankungen wären die Folge.

In den Augen der Projektbeteiligten sind fälschungssichere Münzen allerdings nicht die einzigen Einsatzgebiete des Verfahrens, sondern sämtliche metallische Oberflächen. In Zeiten zunehmender Produktpiraterie könnte es auch für Unternehmen z. B. in der Medizintechnik, Automobil- oder Flugzeugindustrie interessant sein, ihre hochwertigen Bauteilen schon im Produktionsprozess mit fälschungssicheren Merkmalen auszustatten. Auch Diamanten oder Schmuck ließen sich mit dem Verfahren markieren.

Michael Vogel

Quelle: Physik Journal, Oktober 2006, S. 16

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