24.10.2007

Einfachere Anwerbung ausländischer Forscher

Ab dem 1. Dezember sollen nicht mehr die örtlichen Ausländerbehörden, sondern Universitäten und Forschungsinstitute selbst Aufenthaltserlaubnisse für ausländische Forscher vergeben können.

Nürnberg (dpa) - Mit einer Neuregelung soll künftig die Anwerbung ausländischen Forscher und Spezialisten aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) vereinfacht werden. Von 1. Dezember an sollen nicht mehr die örtlichen Ausländerbehörden, sondern Universitäten und Forschungsinstitute selbst Aufenthaltserlaubnisse an Betroffene vergeben können, informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Dienstag. Mit den Forschern würden so genannte Aufnahmevereinbarungen abgeschlossen.

Forschungseinrichtungen müssten sich dazu vom Bundesamt zertifizieren lassen. Unterstützt werde das BAMF bei seiner neuen Aufgabe von einem Beirat für Forschungsmigration mit Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik, das am Dienstag erstmals zusammentrat. Grundlage für die Neuregelung ist die so genannte EU-Forscherrichtlinie, die Ende August durch Umsetzung in nationales Recht in Kraft getreten war.

Das neue Zulassungsverfahren solle die Mobilität der Forscher fördern und setze auf die Expertise der Forschungseinrichtungen; diese sollen ihre Mitarbeiter passgenau nach deren Qualifikation auswählen und leichter einstellen können, erläuterte eine Bundesamtssprecherin. Bislang prüften in jedem Einzelfall die Ausländerbehörden, ob für die Beschäftigung des Forschers ein entsprechender Bedarf bestand und ob er die geforderte fachliche Qualifikation erfüllte.

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