Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften ist keine Freizeitgestaltung
Fachgesellschaften fordern bessere Angebote für Lehrkräfte im Bereich der mathematisch-naturwissenschaftlichen Schulfächer.
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisse sind nicht nur angesichts des Klimawandels und der Corona-Pandemie wichtiger denn je. Zugleich unterliegt die Wissenschaft einer hohen Dynamik. Dem ist bei der Fortentwicklung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Schulunterrichts Rechnung zu tragen. Qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildungen für mathematisch-naturwissenschaftliche Lehrkräfte sind daher ein unverzichtbares Instrument zur stetigen Verbesserung des Unterrichts.
Davon sind die fünf in „Wissenschaft verbindet“ zusammengeschlossenen mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachgesellschaften – der Dachverband der Geowissenschaften, die Deutsche Mathematiker-Vereinigung, die Deutsche Physikalische Gesellschaft, die Gesellschaft Deutscher Chemiker und der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland – überzeugt.
Die Fachgesellschaften, die deutschlandweit über 130.000 Mitglieder vertreten, haben nun ein Positionspapier zur Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften verabschiedet. Es fordert Politik wie Schulträger auf, sachgerechte Angebote zu fördern und weiterzuentwickeln, die den besonderen Bedürfnissen der mathematisch-naturwissenschaftlichen Schulfächer gerecht werden. Nötig sind fachliche und fachdidaktische Fortbildungsangebote sowie Formate, die beide Elemente verbinden. Der wissenschaftliche Fortschritt sowie die aktuellen Herausforderungen der Unterrichtsentwicklung etwa in Bezug auf die Digitalisierung müssen berücksichtigt werden.
Essenziell dafür ist eine hinreichende finanzielle als auch organisatorische Unterstützung. Insbesondere sind Lehrkräfte für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen ausreichend und unkompliziert vom Unterricht freizustellen. Die mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesellschaften betonen dabei ganz explizit, dass Fort- oder Weiterbildungen keineswegs nur in die Abendstunden oder Wochenenden geschoben werden dürfen, sondern selbstverständlich zur und in die Gesamtarbeitszeit gehören.
DPG / RK
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