23.10.2007

Studentenwerk begrüßt BAföG-Urteil

Das Deutsche Studentenwerk hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum BAföG-Anspruch deutscher Studenten im Ausland begrüßt.

Berlin (dpa) - Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum BAföG-Anspruch deutscher Studenten im Ausland begrüßt. «Das ist ein guter Tag für alle BAföG- Geförderten. Der Europäische Gerichtshof macht mit seiner Entscheidung den Weg frei für mehr Mobilität der Studierenden, und das stärkt auch den europäischen Hochschulraum», teilte DSW- Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde am Dienstag in Berlin mit.

Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung galt, dass finanzielle Unterstützung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) während eines Studiums im Ausland nur dann gezahlt wird, wenn dieses Studium die Fortsetzung eines mindestens einjährigen Studiums in Deutschland ist. Das EuGH in Luxemburg entschied am Dienstag, diese Bestimmung verstoße gegen den Grundsatz der Freizügigkeit.

Nach Auffassung des DSW können Studierende nunmehr BAföG- Auslandsförderung vom ersten Semester an beantragen und damit, wenn sie die Regelstudienzeit einhalten, ihr gesamtes Studium an einer Hochschule in der Europäischen Union (EU) absolvieren. «Um hier Rechtsklarheit zu schaffen, sollte der Gesetzgeber die entsprechende Regelung im BAföG umgehend anpassen», forderte Meyer auf der Heyde.

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