Studiengebühren: Uni muss zurückzahlen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Universität Marburg in einem Eilverfahren zur Rückerstattung gezahlter Studiengebühren verpflichtet.
Gießen (dpa) - Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Universität Marburg in einem Eilverfahren zur Rückerstattung gezahlter Studiengebühren verpflichtet. Als Grund nannte das Gericht am Dienstag Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gebühren. Studenten an hessischen Hochschulen müssen mindestens 500 Euro pro Semester bezahlen. Gegen den bereis am Montag gefällten Beschluss der dritten Kammer (3 G 2590/07) ist Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof möglich. In der hessischen Landesverfassung gibt es eine Vorschrift, nach der Schule und Studium kostenfrei bleiben sollen.
Geklagt hatte eine Studentin, die sich zum Wintersemester nicht zurückmelden konnte, ohne den Beitrag zu bezahlen. Das Gericht hatte bereits in einer Eilentscheidung Ende Oktober einem Gießener Studenten zugebilligt, keine Studiengebühren zahlen zu müssen. Auch diesen Beschluss begründete es mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit. Die Gießener Universität hat Beschwerde angekündigt. Nur eine Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts des Landes könne für Studierende und Hochschule Klarheit schaffen.
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