28.02.2007

«Wirrwarr» bei Hochschulzulassung

Bei der Bewerbung um einen Studienplatz sehen sich junge Menschen einem «zunehmenden Wirrwarr unterschiedlicher Zulassungsregelungen ausgesetzt», sagt die Vorsitzenden des Bundestags-Bildungsausschusses, Ulla Burchardt.

«Wirrwarr» bei Hochschulzulassung

Berlin (dpa) - Junge Menschen sehen sich nach den Worten der Vorsitzenden des Bundestags-Bildungsausschusses, Ulla Burchardt (SPD), bei der Bewerbung um einen Studienplatz einem «zunehmenden Wirrwarr unterschiedlicher Zulassungsregelungen ausgesetzt». Gebührenforderungen für Auswahlgespräche und Tests, kaum noch überschaubare bürokratische Hürden in den Hochschulen und eine «offenbar in Kauf genommene Bockade der begehrten Numerus-clausus- Studienplätze durch Mehrfachbewerbungen» könnten nicht länger hingenommen werden, sagte die SPD-Politikerin.

«Ein Chaos bei der Studienplatzvergabe» sei nicht das Ziel des Gesetzgebers gewesen, als er vor drei Jahren den Hochschulen erlaubt hat, sich bis zu 60 Prozent der Studenten in Numerus-clausus-Fächern wie Medizin und Psychologie selbst auszusuchen. Burchardt forderte die Kultusminister auf, die Regelungen zur Studienzulassung nicht länger «allein aus der Perspektive von Hochschulrektoren und Ministerialbeamten zu sehen, sondern auch aus der Sicht der betroffenen jungen Menschen».

Die Kultusministerkonferenz (KMK) berät an diesem Mittwoch in Berlin über die Zukunft der Dortmunder Zentralstelle für Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Diese soll nach Neugestaltung der Hochschulzulassung zu einer zentralen Service- und Beratungsstelle für Studieninteressierte und Hochschulen weiterentwickelt werden.

Burchardt sagte dazu: «Der Kunde, also der Student, muss König werden - vor allem dann, wenn er von den Ländern und den Hochschulen kräftig zur Kasse gebeten wird.» Deshalb müssten die Kultusminister die ZVS als eine «Top-Beratung organisieren und die ZVS ausreichend unterstützen, damit sie sich zur zentralen Serviceeinrichtung weiterentwickeln kann».

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestag habe festgestellt, dass auch nach der Föderalismusreform der Bund die Hochschulen notfalls per Gesetz verpflichten könne, «sich an einem Abgleich von Mehrfachbewerbungen und -zulassungen zu beteiligen». Die den Hochschulen bei der Zulassung zugebilligten Freiräume dürften «nicht dazu führen, das jeder macht, was er will und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr beachtet werden».

Im dritten Jahr in Folge seien die Studienanfängerzahlen jetzt rückläufig - obwohl es immer mehr Abiturienten gebe, sagte Burchardt. «Die große Koalition hat mit den Ländern einen milliardenschweren Hochschulpakt für die Ausbildung der geburtenstarken Jahrgänge auf den Weg gebracht. Doch Abschreckung vor dem Studium und ein verschärfter Numerus clausus - das war nun nicht das Ziel.»

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