Zur Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen
Der Wissenschaftsrat hat Kriterien verabschiedet, nach denen künftig die Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen erfolgen soll.
Zur Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen
Neun private Hochschulen verfügen bisher über das Promotionsrecht. Bei einigen Hochschulen, wie der Jacobs University Bremen, wurde das Promotionsrecht durch die Länder vergeben - noch bevor es der Wissenschaftsrat genehmigte. Nun hat der Wissenschaftsrat Kriterien verabschiedet nach denen eine Vergabe des Promotionsrechts erfolgen soll.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die institutionelle Akkreditierung hat der Wissenschaftsrat Kriterien verabschiedet, nach denen künftig die Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen erfolgen soll. Die jetzt verabschiedeten Empfehlungen beschränken sich ausdrücklich nur auf diesen Sektor des Hochschulwesens. Wichtigstes Kriterium ist demnach ein hinreichender Beitrag zur Weiterentwicklung des Wissens durch Forschung. Das setzt zum einen strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen voraus, welche adäquate Forschungsleistungen überhaupt erst ermöglichen. Zum anderen wird erwartet, dass eine Hochschule entsprechende Forschungsleistungen bereits erbracht hat. Eine Verleihung des Promotionsrechts schon im Zuge der Hochschulgründung kommt deshalb in aller Regel nicht in Frage. Vielmehr sollte das Promotionsrecht frühestens nach fünfjährigem Betrieb auf Basis einer vom Wissenschaftsrat durchgeführten Akkreditierung vergeben werden. Für die Aufbauphase wird die institutionelle Kooperation mit bereits promotionsberechtigten Hochschulen empfohlen. Die Übertragung des Promotionsrechts an Hochschulen setzt im Grundsatz mehrere Fächer sowie grundständige Studiengänge voraus.
Abb.: Die Universität Witten/Herdecke, die Promotionen vergeben darf, ist die erste private Uni Deutschlands. (Bild: Universität Witten/Herdecke)
"Der Wissenschaftsrat begrüßt ausdrücklich, dass sich in jüngerer Zeit verstärkt private Träger der anspruchsvollen Aufgabe gestellt haben, forschungsorientierte Hochschulen zu gründen und zu finanzieren", so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider. "Es ist ein nachvollziehbares Anliegen, dass diese Einrichtungen ein eigenständiges Promotionsrecht anstreben. Dafür wollen wir einen Weg aufzeigen." Auf der anderen Seite, so Strohschneider weiter, sei es im Interesse des gesamten Wissenschaftssystems unerlässlich, strenge Qualitätsmaßstäbe an die Vergabe des Promotionsrechts anzulegen.
Wissenschaftsrat, Pressemitteilung 20/2009
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KP