11.07.2008

Erneut Klagen gegen hessisches Studiengebühren-Urteil

Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit von Studiengebühren wird erneut vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten.

Erneut Klagen gegen hessisches Studiengebühren-Urteil

Wiesbaden (dpa) - Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit von Studiengebühren wird erneut vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Zwei Vertrauensleute einer Volksklage vor dem Staatsgerichtshof gegen die Gebühren haben nach eigener Darstellung vom Donnerstag eine Klage in Karlsruhe eingereicht. Schon zuvor hatte sich ein Student gegen das Votum der hessischen Richter gewandt, nach dem Studiengebühren mit der Landesverfassung vereinbar sind.

Die neue Klage beruft sich auf das Minderheitenvotum von fünf der elf hessischen Verfassungsrichter. Sie waren der Auffassung, die Gebühren seien nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Nach deren Artikel 59 muss Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein. Derselbe Artikel räumt aber die Möglichkeit eines «angemessenen Schulgeldes» ein, sofern die «wirtschaftliche Lage des Schülers» es erlaubt.

Gegen die 2007 von der CDU per Gesetz eingeführten Studiengebühren lagen dem Staatsgerichtshof eine Volksklage und Klagen von SPD und Grünen vor. Bei Volksklagen gibt es Vertrauensleute, die die Klage unterschrieben haben. Die Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linken hat die Studiengebühren von 500 Euro je Semester inzwischen abgeschafft.

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